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Wirtschaftsrecht international

Kommentar

CMR

Übereinkommen über den Beforderungsvertrag
im internationalen Straßengüterverkehr

Herausgegeben von

Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Thume, Nürnberg

Bearbeitet von

Rechtsanwalt Klaus Demuth, München
Rechtsanwalt Dr. Fritz Fremuth, Rosenheim
Rechtsanwalt Dr. Carsten Harms, Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Jens-Berghe Riemer, Nürnberg
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Th. Schmid, Stuttgart
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Temme, Düsseldorf
Rechtsanwalt Christian Teutsch, Nürnberg
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Thume, Nürnberg

Länderberichte:

RA Vincent de Smet, LL.M., Brüssel (Belgien)
Avocat à la Cour Jean-Frédéric Mauro, Paris (Frankreich)
RA und Solicitor Jan Becher, Frankfurt (Großbritannien)
Solicitor Darren Kenny, Birmingham (Großbritannien)
RA Dr. Alessandro Pesce, Mailand (Italien)
RA W.M. van Rossenberg, Rotterdam (Niederlande)
ao. Univ.-Prof. Dr. Helga Jesser-Huß, Graz (Österreich)
RA Katarzyna Woroszylska, Warschau (Polen)
Prof. Dr. Andreas Furrer, Zürich/Zug (Schweiz)
Dozent Johan Schelin, Stockholm (Skandinavien und Finnland)
Abogado Carl Lubach, M.L.E., Barcelona (Spanien)
Dr. Christian Mayer, Zobing/Prag (Tschechische Republik)
RAin Burcu Celikcapa-Bilgin, Istanbul (Türkei)
Associate Prof. Kerim Atamer, Istanbul (Türkei)

3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2013

Deutscher Fachverlag GmbH
Fachmedien Recht und Wirtschaft

Zitiervorschlag:
Bearbeiter in: Thume, CMR-Kommentar, Art. …, Rdnr. …
oder
Bearbeiter in: Thume, CMR-Kommentar, Anh. …, Rdnr. …

 

 

 

 

 

 

 

1. Auflage 1995

2. Auflage 2007

3. Auflage 2013

Bibliografische Information Der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

ISBN 978–3–8005–1511–0

© 2013 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Druckvorstufe: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach

Druck und Verarbeitung: Kösel GmbH & Co. KG, 87452 Altusried-Krugzell

Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier, hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff (TCF-Norm)

Vorwort zur
3. Auflage

Seit Erscheinen der 2. Auflage im Jahre 2007 ist die Bedeutung der CMR für den gesamten grenzüberschreitenden Straßengütertransport in Europa, Nordafrika und vorder- und mittelasiatischen Raum weiter gestiegen. Inzwischen gehören diesem Abkommen 55 Länder an. Österreich hatte schon 1990 die Anwendung der CMR auf innerstaatliche Transporte erstreckt, Belgien war dem im Jahre 1999 gefolgt. Auch andere europäische Staaten haben seither ihr nationales Straßentransportrecht an den Bestimmungen der CMR orientiert. So hat sich die schon im Vorwort zur 2. Auflage geschilderte Situation erfolgreich fortgesetzt.

In Deutschland ist die Entwicklung der Rechtsanwendung der CMR von besonderem Interesse, weil deren Bestimmungen mit der Transportrechtsreform des Jahres 1998 weitestgehend Eingang in das innerdeutsche Land- und luftftachtrecht gefunden haben. Das führte in der Rechtsprechung einerseits zu erwartungsgemäß eingetretenen Parallelen und nahezu gleichlautenden Entscheidungen in beiden Rechtsgebieten, hatte aber gelegentlich den Nachteil, dass einige zur CMR seit langem entwickelte Rechtsgrundsätze bei der Anwendung der innerdeutschen Frachtrechtsvorschriften vernachlässigt wurden.

Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren mehrfach zu einzelnen Bestimmungen des Abkommens Stellung genommen. So hat er inzwischen klargestellt, dass der Begriff des Beförderungsvertrages gem. Art. 1 CMR abweichend von nationalen Rechtsordnungen autonom auszulegen ist, dass ferner die CMR grundsätzlich nur bei unimodalem grenzüberschreitenden Straßengütertransporten zur Anwendung gelangt und dass andererseits die CMR nach Art. 2 im Ro-Ro-Verkehr auch bei Feuer an Bord eines Seeschiffes gilt. Außerdem hat der BGH die Rechtsprechung zu Art. 29 CMR wesentlich vertieft. Dabei wurde die bislang strenge Auffassung zum groben Verschulden des Frachtführers etwas gelockert, andererseits aber wird daran festgehalten, dass in diesen Fällen der Mitverschuldenseinwand möglich ist. Diese Rechtsprechung steht nach wie vor im Widerspruch zur Praxis anderer Vertragsstaaten.

Schließlich hatte der BGH Gelegenheit, bei Verlust und Beschädigung des Frachtgutes die Gedanken zur sekundären Beweislast der Vertragspartner zu vertiefen.

So war es an der Zeit für diese 3. Auflage, die sich mit all diesen Themen ausführlich auseinandersetzt. Nun steht dieses Werk auf dem Bearbeitungsstand vom Sommer 2012. Einige wichtige Entscheidungen und Literaturveröffentlichungen konnten noch berücksichtigt werden.

Auch die schon vorhandenen Länderberichte sind auf den neuesten Stand gebracht. Ferner ist es erfreulicherweise gelungen, weitere Autoren für die Entwicklung der CMR in anderen Staaten zu gewinnen. Erwähnt seien hier insbesondere für Belgien Vincent De Smet, für Frankreich Maitre Jean-Frédéric Mauro, für Polen Frau Rechtsanwältin Katarzyna Woroszylska, für Spanien Abogado Carl Lubach, für Tschechien Dr. Christian Mayer, für die Türkei Dr. Kerim Atamer mit seiner Kollegin Burcu Celikcapa-Bilgin und für die Schweiz Professor Dr. Andreas Furrer.

Allen Autoren sei an dieser Stelle wieder herzlich gedankt. Ferner möchte ich diese Neuauflage zum Anlass nehmen, dem im Januar 2011 verstorbenen langjährigen Freund und Mentor dieses Kommentars, Harald de la Motte, erneut zu gedenken und Dank zu sagen.

Schließlich sei Dank allen Sekretärinnen und Mitarbeiter/innen, die an dieser Neuauflage mitgewirkt haben, last not least meiner unermüdlichen Sekretärin, Frau Dienstl.

Nürnberg, im November 2012

Dr Karl-Heinz Thume

Vorwort zur 2. Auflage

Im Frühsommer des vergangenen Jahres wurde die CMR 50 Jahre alt. Am 19.5.1956 war dieses Übereinkommen nach jahrelangen mühsamen Vorbereitungen der von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (ECE) initiierten Arbeitsgruppe der maßgeblichen Internationalen Organisationen, nämlich des UNIDROIT-Instituts, der Internationalen Handelskammer (ICC) und des Internationalen Straßenverkehrsverbandes (IRU), verabschiedet worden. Deshalb sollte die jetzt vorliegende 2. Auflage dieses Kommentars eigentlich schon im vorigen Jahr erscheinen. Ganz rechtzeitig zum 50. Jubiläum ist dies also nicht gelungen. Herausgeber und Autoren bitten dies zu entschuldigen, hoffen jedoch auf interessierte und durchaus kritische Leser und sind für alle Anmerkungen, Anregungen und Hinweise dankbar.

Fünf Jahre nach ihrer Verabschiedung, nämlich am 2.7.1961, ist das Abkommen mit den erforderlichen Ratifikationen der fünf ersten Unterzeichnerstaaten, Frankreich, Italien, Jugoslawien, Niederlande und Österreich, in Kraft getreten. Seitdem hat sich die CMR zu einem der wichtigsten internationalen Abkommen auf dem Gebiet des Transportes entwickelt. Ihr Siegeszug durch Europa, Nordafrika und Westasien erfasst neben den europäischen Ländern auch solche wie Marokko, Tunesien, Zypern, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Nahezu 50 europäische, vorderasiatische und nordafrikanische Staaten haben sich ihr inzwischen angeschlossen. Damit hat sie im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr eine immense und nicht mehr hinwegzudenkende Bedeutung erlangt. Als letzte Staaten sind der Libanon (am 20.6.2006), Armenien (am 7.9.2006), Albanien (am 18.10.2006) und Aserbaidschan (am 17.12.2006) beigetreten.

Die CMR steht damit gleichrangig an der Seite anderer internationaler Abkommen des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, wie etwa dem Warschauer und dem Montrealer Übereinkommen des internationalen Luftverkehrs, der alten und der neuen CIM des internationalen Eisenbahnverkehrs und den internationalen Seerechtsabkommen.

Ferner haben inzwischen mehrere Vertragsstaaten die CMR in unterschiedlicher Weise auch auf ihre nationalen Transporte übertragen. So haben sich neben Belgien auch die Niederlande für den nationalen (Straßen-)Güterverkehr an der CMR orientiert. Finnland, Dänemark, Schweden und Norwegen haben die Vorschriften für innerstaatliche und grenzüberschreitende Straßengütertransporte jeweils in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst, und Österreich hat 1990 durch Ergänzung des Handelsgesetzbuches um eine einzige Verweisungsvorschrift die CMR auf innerstaatliche Transporte erstreckt.

Ganz herausragende Bedeutung hat die CMR in Deutschland erlangt, weil ihre Bestimmungen mit der Transportrechtsreform im Jahre 1998 weitestgehend Eingang in das gesamte innerdeutsche Frachtrecht für die Verkehrsträger Luft, Straße, Schiene und Binnenschifffahrt gefunden haben. So wurde sie – mit Ausnahme des Seerechts – zur Mutter des deutschen Frachtrechts gemäß §§ 407 ff. HGB. Deshalb kann und darf diese Neuauflage auch bei der Lösung innerdeutscher Frachtrechtsprobleme durchaus von Nutzen sein.

Die Autoren der einzelnen Artikel des Kommentars sind durchweg seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des Transportrechts tätige und deshalb spezialisierte Anwälte, die ihr persönliches Wissen und ihre eigenen Erfahrungen in die jeweiligen Darstellungen eingebracht haben.

Darüber hinaus ist es gelungen, für einige wichtige europäische Länder namhafte ausländische Kollegen und Autoren von internationalem Rang zu gewinnen, die jeweils Berichte über die dortige Rechtsprechung beigetragen haben. Zu nennen sind hier insbesondere Frau Professorin Jesser-Huss (für Österreich) und die Herren Professoren Clarce (für England) und Shelin (für Skandinavien). Gerade diesen ausländischen Professoren und Kollegen sei an dieser Stelle ein besonderes Wort des Dankes gesagt.

Der Umfang der Werkes hat leider dazu geführt, dass die Anhänge der 1. Auflage über Container- und Palettenverkehre sowie über das Pfandrecht nicht mehr überarbeitet und abgedruckt werden konnten. Die diesbezüglichen Texte der Erstauflage sind jedoch nach wie vor weitgehend von gleichbleibender Bedeutung, weil sich auf diesen Gebieten weder vom Gesetzgeber noch in der Rechtsprechung erhebliche Änderungen ergeben haben. (Lediglich das Pfandrecht des Frachtführers wurde mit Einführung des neuen § 441 HGB auch auf unbestrittene inkonnexe Forderungen ausgedehnt und erfasst seitdem auch die Begleitpapiere.)

Die Kommentierung befindet sich auf dem Stand des Januars diesen Jahres. Einige später erschienene Aufsätze und ergangene wichtige höchstrichterliche Entscheidungen konnten noch eingearbeitet werden.

Besonderen Dank schuldet der Herausgeber seinem langjährigen Freund und Mentor, Harald de la Motte, dem diese 2. Auflage mit allen guten Wünschen für seine Zukunft gewidmet sein soll.

Ferner ist allen Sekretärinnen und Mitarbeiterinnen zu danken, die mit Fleiß und Hingabe die Manuskripte geschrieben, die vorgenommenen Verbesserungen nachgearbeitet und bei den Korrekturen mitgeholfen haben; namentlich zu nennen ist an dieser Stelle die Sekretärin des Herausgebers, Frau Dienstl, die sich in ganz besonderer Weise verdient gemacht hat.

Nürnberg im Juli 2007

Der Herausgeber

Bearbeiterverzeichnis

RA Klaus Demuth:

Art. 20, 30–33

RA Dr. Fritz Fremuth:

Art. 2, 21

RA Dr. Carsten Harms:

Art. 29

RA Dr. Jens-Berghe Riemer:

Art. 23–27

RA Dr. Reinhard Th. Schmid:

Art. 3, 28, Vor Art. 34, Art. 34–41, Anh. II

RA Dr. Jürgen Temme:

Vor Art. 1, Art. 1, 10–16, 22

RA Christian Teutsch:

Art. 4–9

RA Dr. Karl-Heinz Thume:

Vor Art. 17, Art. 17–19, 23–27

Länderberichte:

Belgien:

RA Vincent de Smet, LL.M., Brüssel

Frankreich:

Avocat à la Cour Jean-Frédéric Mauro, Paris

Großbritannien:

RA und Solicitor (England & Wales) Jan Becher, Frankfurt
Solicitor (England & Wales) Darren Kenny, Birmingham

Italien:

RA Dr. Alessandro Pesce, Mailand

Niederlande:

RAW.M. van Rossenberg, Rotterdam

Österreich:

ao. Univ.-Prof. Dr. Helga Jesser-Huß, Graz

Polen:

RA Katarzyna Woroszylska, Warschau

Schweiz:

Prof. Dr. Andreas Furrer, Zürich/Zug

Skandinavien und Finnland:

Dozent Johan Schelin, Stockholm

Spanien:

Abogado Carl Lubach, M.L.E., Barcelona

Tschechische Republik:

Dr. Christian Mayer, Zöbing/Prag

Türkei:

RAin Burcu Celikcapa-Bilgin, Istanbul
Associate Professor Kerim Atamer, Istanbul

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Text der CMR (englisch-französisch-deutsch)

Kommentierung

Präambel Vor Art. 1

Kapitel I: Geltungsbereich

Art. 1

Art.   1a

Art.   2

Kapitel II: Haftung des Frachtführers für andere Personen

Art.   3

Kapitel III: Abschluss und Ausführung des Beförderungsvertrages

Art.   4

Art.   5

Art.   6

Art.   7

Art.   8

Art.   9

Art. 10

Art. 11

Art. 12

Art. 13

Art. 14

Art. 15

Art. 16

Kapitel IV: Haftung des Frachtführers

Vor Art 17

Art. 17

Art. 18

Art. 19

Art. 20

Art. 21

Art. 22

Art. 23

Art. 24

Art. 25

Art. 26

Art. 27

Art. 28

Art. 29

Kapitel V: Reklamationen und Klagen

Art. 30

Art. 31

Art. 32

Art. 33

Kapitel VI: Bestimmungen über die Beförderung durch aufeinanderfolgende Frachtführer

Vor Art. 34

Art. 34

Art. 35

Art. 36

Art. 37

Art. 38

Art. 39

Art. 40

Kapitel VII: Nichtigkeit von dem Übereinkommen widersprechenden Vereinbarungen

Art. 41

Kapitel VIII: Schlussbestimmungen

Art. 42–Art. 51 (nur deutscher Text)

Länderberichte

Belgien

Frankreich

Großbritannien

Italien

Niederlande

Österreich

Polen

Schweiz

Skandinavien und Finnland

Spanien

Tschechien

Türkei

Anhang

Anhang  I: Muster CMR-Frachtbrief

Anhang II: Ergänzung der CMR durch unvereinheitlichtes deutsches Recht

Literaturverzeichnis

Sachregister

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

anderer Ansicht

a.a.O.

am angegebenen Ort

ABGB

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

ABIU

Allg. Bedingungen für internationale Umzüge

Abs.

Absatz

Adekra, adekra

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kraftwagenspediteure e. V, siehe auch VKS

ADR

Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

ADS

Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen v. 1919

ADSp

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen

a.E.

am Ende

a.F.

alte Fassung

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBG

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGNB

Allgemeine Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen

AHB

Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen

Alt.

Alternative

a.M.

anderer Meinung

Anh.

Anhang

Anm.

Anmerkung

AnwBl.

Anwaltsblatt (deutsch wie österreichisch)

AÖSp

Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen

ARD

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße v. 30.9.1957

Arg., arg.

Argumentum, argumentum aus …

Art.

Artikel

AT

Übereinkommen über Internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind, vom 1.9.1970

Auff.

Auffassung

Aufl.

Auflage

AVB

Allgemeine Versicherungsbedingungen

A /D

Außenwirtschaftsdienst des Betriebs-Berater (Jg. 4/1958–Jg. 20/1974, vorher und danach: Recht der Internationalen Wirtschaft, RIW)

BAG

Bundesanstalt für den Güterfernverkehr, ab dem 1.1.1994: Bundesamt für Güterverkehr

BAnz.

Bundesanzeiger

BAV

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

BB

Betriebs-Berater (Jg. 1/1946 ff.)

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch v. 18.8.1896 (RGBl., S. 195)

BGBl.

Bundesgesetzblatt (deutsch wie österreichisch)

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

BinGüBefG

Binnengüterbeförderungsgesetz (österreichisch) (BGBl. 1990, S. 459)

BKartA

Bundeskartellamt

Bl.

Blatt

BZG

Bundeszentralgenossenschaft Straßenverkehr e. G.

bzw.

beziehungsweise

CCI

Internationale Handelskammer

c.i.c.

culpa in contrahendo

CIM

Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (siehe COTIF/ER CIM)

CMNI

Budapester Übereinkommen betr. den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt

CMR

(Convention relative au Contrat de transport international de marchandises par route) Übereinkommen v. 19.5.1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (BGBl. 1961 II, S. 1120)

C.O.D.

Nachnahmeklausel cash on delivery

COTIF/ER CIM

Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr v. 9.5.1980 / einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) (BGBl. 1985 II, S. 130)

DB

Der Betrieb

DH

Oberster Gerichtshof Dänemark

DIHT

Deutscher Industrie- und Handelstag

DKS

Deutsche Kraftwagenspedition GmbH, siehe auch VKS

DRK

Deutsches Rotes Kreuz

EBJ

Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch

ECE

Economic Commission for Europe, Wirtschaftsausschuss der UN für Europa

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Einl.

Einleitung

EKHG

Eisenbahn- und Kraftfahrhaftpflichtgesetz (österreichisch) (BGBl. 1959, S. 48)

ERA

Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive

Erl.

Erläuterung

ETR XIV

Europäisches Transportrecht

EuGUb

siehe EuGVÜ

EuGVÜ

Europäisches Übereinkommen v. 27.9.1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BGBl. 1972 II, S. 773)

EUSt

Einfuhrumsatzsteuer

EvBl.

Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen in: Österreichische Juristen-Zeitung

EVO

Eisenbahn-Verkehrsordnung

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

FBL

FIATA Bill of Lading

FCR

Forwarders Certificate of Receipt (Spediteur-Übernahmebescheinigung)

f., ff.

folgende

FH

Oberster Gerichtshof (Finnland)

Fn.

Fußnote

FTC

Forwarders Certificate of Transport (Spediteurtransportbescheinigung)

GBefG

Güterbeförderungsgesetz (österreichisch) (BGBl. 1952, S. 63)

GFG

Gesetz über den Güterfernverkehr

GFT

Güterfernverkehrstarif

ggf.

gegebenenfalls

GGG

Gefahrgutgesetz

GGVE

Gefahrgutverordnung – Eisenbahn

GGVS

Gefahrgutverordnung – Straße

GGVSEB

Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern

GGVSee

Gefahrgutverordnung – Seeschifffahrt

GoA

Geschäftsführung ohne Auftrag

Großkomm.

Großkommentar zum HGB

GÜKG

Güterkraftverkehrsgesetz

GüKUMB

Beförderungsbedingungen für den Umzugsverkehr und für die Beförderung von Handelsmöbeln in besonders für Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeugen im Güterfern- und Güternahverkehr

GüKUMT

Güterkraftverkehrstarif für den Umzugsverkehr und die Beförderung von Handelsmöbeln in besonders für die Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeugen im Güterfern- und Güternahverkehr

HGB

Handelsgesetzbuch v. 10.5.1897 (RGBl. S. 219)

h.M.

herrschende Meinung

ICC

Internationale Handelskammer

i.d.R.

in der Regel

INCOTERMS

International Commercial Terms of the International Chamber of Commerce (Handelsklauseln)

IPRG

Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (österreichisch) (BGBl. 1978, S. 304)

i.R.d.

im Rahmen des/der

IRU

International Road Transport Union

i.S.d.

im Sinne des/der

i.V.m.

in Verbindung mit

IWF

Internationaler Währungsfonds

JBl.

Juristische Blätter (österreichisch)

JFT

Juridiska Föreningens Tidskrift (Finnland)

JN

Jurisdiktionsnorm

KFG

Kraftfahrgesetz, 1967 (österreichisch) (BGBl. 1967, S. 267; 1990, S. 720)

Kfz

Kraftfahrzeug

KG

Kammergericht

kg

Kilogramm

KSG

Kundenschutzgesetz (österreichisch)

KVO

Kraftverkehrsordnung

LG

Landgericht

lit.

Buchstabe

Lkw

Lastkraftwagen

LM

Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, hrsg. v. Lindenmaier, Möhring u.a. (Losebl.-Slg.; 1951 ff.)

LMTV

deutsche Lebensmitteltransportmittel-Verordnung vom 13.4.1987

LS

Leitsatz

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht (1.1947)

MTO/CTO

Multimodal-(Combined-)Transport-Operator

Montrealer Übereinkommen

m. w. N.

mit weiteren Nachweisen

ND

Nordiske Domme i Sjøfartsanliggender

NH

Oberster Gerichtshof Norwegen

NJA

Nytt Juridiskt Arkiv (Schweden)

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht

NSAB

Nordiskt Speditörförbunds Allmänna Bestämmelser

OGH

Oberster Gerichtshof (österreichisch)

ÖJZ

Österreichische Juristen-Zeitung

OLG

Oberlandesgericht

OLGZ

Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (1965 ff.)

ÖStGT

Österreichischer Straßen-Gütertarif

PKH

Prozesskostenhilfe

P.O.D.

Nachnahmeklausel pay on delivery

p.vv

positive Vertragsverletzung

RBerG

Rechtsberatungsgesetz

Rdn.

Randnummer

RDU

Revue de droit uniforme (Uniform Law Review)

RdW

Österreichisches Recht der Wirtschaft

RG

Reichsgericht

RGBl.

Reichsgesetzblatt

RGZ

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

RICO

Anlage III ER/CIM 1980: Ordnung für internationale Eisenbahnbeförderung von Containern

RIEx

Anlage IV ER/CIM 1980: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Expressgut

RIP

Anlage II ER/CIM 1980: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung Privatwagen

RIW

Recht der Internationalen Wirtschaft

RKB

Reichskraftwagen-Betriebsverband

RVS

Rollfuhr-Versicherungs-Schein (österreichisch)

RZ

Österreichische Richterzeitung

S.

Seite

SÄG

Seerechtsänderungsgesetz

SGKV

Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e. V.

SH

Oberster Gerichtshof (Schweden)

s.o.

siehe oben

sog.

so genannt

SøHa

See- und Handelsgericht (Dänemark)

SOU

Statens Offentliga Utredningar (Schweden)

str.

strittig

StVG

Straßenverkehrsgesetz

StVO

Straßenverkehrsordnung

StVZO

Straßenverkehrszulassungsordnung

SVG

Straßenverkehrsgenossenschaft

SVS

Speditions-Versicherungs-Schein (österreichisch)

SVS/RVS

Speditions- und Rollfuhrversicherungsschein (deutsch)

SZ

Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofes in Zivil- (und Justizverwaltungs-)sachen, veröffentlicht von seinen Mitgliedern

SZR

Sonderziehungsrecht

TranspR

Transportrecht, Zeitschrift für das gesamte Recht der Güterbeförderung, der Spedition, der Versicherungen des Transports, der Personenbeförderung, der Reiseveranstaltung

TIR

Zollbegleitschein für grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr

TRG

Transportrechtsreformgesetz

Übk.

Übereinkommen

UfR

Ugeskrift for Retsv^sen (Dänemark)

UGB

Unternehmensgesetzbuch (vor dem 1.1.2007 Handelsgesetzbuch) in Österreich

UNCTAD

Welthandelskonferenz 1979/80

unzutr.

unzutreffend

UStG

Umsatzsteuergesetz

VAG

Versicherungsaufsichtsgesetz

VerBAV

Veröffentlichungen des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen

Verkehr

Internationale Fachzeitung für Verkehrswirtschaft

VersR

Versicherungsrecht

VersVG

Versicherungsvertragsgesetz (österreichisch) (BGBl. 1959, S. 2)

vgl.

vergleiche

VKS

Vereinigung Deutscher Kraftwagenspediteure e.G., Fusion von Adekra und DKS

VL

Vestre Landsret (Oberlandesgericht) Dänemark

VO

Verordnung

VP

Die Versicherungs-Praxis (Feuerschutz)

VRS

Verkehrsrechtssammlung

VVG

Gesetz über den Versicherungsvertrag

VW

Versicherungswirtschaft

WA

Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

WBl

Wirtschaftliche Blätter

WHG

Wasserhaushaltsgesetz

WM

Wertpapier-Mitteilungen

z.B.

zum Beispiel

ZfV

Zeitschrift für Versicherungswesen

Ziff.

Ziffer

ZÖR

Zeitschrift für öffentliches Recht

ZPO

Zivilprozessordnung v. 30.1.1877 (RGBl., S. 83)

ZVR

Zeitschrift für Verkehrsrecht

Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (CMR)

Convention relative au Contrat de transport international de marchandises par route (CMR)

Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)