Einführung in das Telekommunikationsrecht
Schriftenreihe
Kommunikation & Recht
Herausgegeben von
Professor Dr. Bernd Holznagel, LL.M., Münster
Professor Dr. Christian Koenig, LL.M., Bonn
Professor Dr. Joachim Scherer, LL.M., Frankfurt am Main
Dr. Thomas Tschentscher, LL.M., Frankfurt am Main
Telekommunikationsrecht
Einführung
Von
Andreas Neumann
und
Dr. Alexander Koch
Rechtsanwälte in Bonn
2., neu bearbeitete Auflage 2013
Deutscher Fachverlag GmbH
Fachmedien Recht und Wirtschaft
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
ISBN: 978-3-8005-1492-2
© 2013 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main
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Abbildungen: Tante Friede – Grafik in Handarbeit (Kap. 1, 2, 4 und 7) sowie Neumann/Koch (Kap. 3 und 8)
Druckvorstufe: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach
Druck und Verarbeitung: Wilhelm & Adam, Werbe- und Verlagsdruck OHG, 63150 Heusenstamm
Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier, hergestellt aus FSC-zertifiziertem Zellstoff.
Printed in Germany
Vorwort
Als die Erstauflage des vorliegenden Lehrbuchs im Jahr 2004 erschien, war das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) erst seit wenigen Monaten in Kraft. Aufgrund der weitgehenden Umgestaltung, der das Telekommunikationsrecht durch die damalige Novelle unterworfen wurde, glich der Versuch, dieses Rechtsgebiet einführend darzustellen, der Kartographierung eines neuen Kontinents. Neun Jahre später hat sich die Ausgangslage grundlegend verändert. Grund hierfür ist nicht in erster Linie die letzte große Novellierung des TKG im Jahr 2012. Diese brachte zwar auch einige Neuerungen und Veränderungen mit sich, ließ aber die Struktur des Gesetzes und die grundlegenden Regulierungsmechanismen unangetastet. Vielmehr hat eine überaus lebendige und diskursreiche Rechtspraxis die weißen Flecken auf der Landkarte des Telekommunikationsrechts erheblich verringert. Hinzu kommt auch hier ein zunehmender Einfluss von europäischer Ebene, in dessen Licht so manche Fragen, die eigentlich schon geklärt schienen, neu beantwortet werden müssen. Die eigentliche Herausforderung für das vorliegende Lehrbuch besteht somit nunmehr darin, im nach wie vor schnell wuchernden Regulierungsdschungel die nötige Orientierung zu vermitteln und den Paragraphenwald vor lauter Bäumen nicht aus den Augen zu verlieren.
Hierzu haben wir auf die bewährte Struktur der Erstauflage zurückgegriffen. Alle Kapitel wurden natürlich auf den aktuellen Stand gebracht. z.T. war hierfür – wie im ersten Kapitel zu den technischen und ökonomischen Grundlagen – eine behutsame Anpassung an neuere Entwicklungen ausreichend. Z.T. bedurfte es aber auch – wie etwa in den Kapiteln zur Marktregulierung und zum Kundenschutz – einer weitgehenden Neubearbeitung, die mit einem entsprechenden Umfangzuwachs einherging. Hierdurch soll nicht mehr nur Studenten einschlägiger Schwerpunktangebote und Magisterstudiengänge ein fundierter Einstieg in das Rechtsgebiet ermöglicht werden. Vielmehr richtet sich das vorliegende Lehrbuch – mehr noch als die Erstauflage – gerade auch an Berufseinsteiger in Unternehmen, Verbänden und Behörden des Telekommunikationssektors. Sie sollen einen profunden und praxisnahen Überblick über die komplexe Materie erhalten. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, wurde insbesondere auch die einschlägige Rechtsprechung umfassend ausgewertet und dargestellt, ohne dass deswegen auf eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtspraxis verzichtet wurde.
Aktuelle Entwicklungen etwa zum „Vectoring“, in der Netzneutralitätsdebatte und bei der Novelle der Bestandsdatenauskunft konnten bis Juni 2013 berücksichtigt werden. Für ihre tatkräftige Unterstützung bei diesem Buchprojekt danken wir unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter Sebastian Lißek sowie unserer Sekretärin Jacqueline Kratz. Verbleibende Unvollständigkeiten, Fehler und weitere Unzulänglichkeiten sind alleine uns zuzurechnen. Für diesbezügliche Hinweise an lehrbuch@irnik.de sind wir stets dankbar. Unser Dank gilt weiterhin den beiden Mitautoren der Erstauflage, Prof. Dr. Christian Koenig und Sascha Loetz, die mit der Neuauflage unter veränderter Autorenschaft einverstanden waren. Vor allem aber danken wir angesichts der erheblichen Dauer der Neubearbeitung dem Deutschen Fachverlag – insbesondere unserer Lektorin Tanja Brücker –, unseren Familien und natürlich Ihnen, geschätzter Leser, für die Geduld. Wir würden uns freuen, wenn das Ergebnis das Warten wert sein sollte.
Andreas Neumann und Dr. Alexander Koch
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Kapitel:
Technische und ökonomische Grundlagen des Telekommunikationsrechts
A. Grundbegriffe des Telekommunikationsrechts
B. Die technischen Grundlagen der Telekommunikationswirtschaft
I. Telekommunikationsnetze
1. Begriff
2. Vermittlungsverfahren
3. Kategorien von Telekommunikationsnetzen
4. Netzzusammenschaltung
5. Einzelne Telekommunikationsnetze
a) Festnetze
aa) Struktur des Festnetzes
bb) Technische Grundlagen des Festnetzes
cc) Datenübertragung im Festnetz
b) Zellulare Mobilfunknetze
c) Breitbandkabelverteilnetz (Kabelfernsehnetz)
d) Internet und IP-gestützte Telefonie
e) Netze der nächsten Generation (Next Generation Networks, NGN)
II. Telekommunikationsdienste, -endeinrichtungen und -inhalte
1. Telekommunikationsdienste
2. Telekommunikationsendeinrichtungen und -inhalte
C. Die ökonomischen Grundlagen der Telekommunikationswirtschaft
I. Ökonomische Grundbegriffe
1. Wettbewerb
2. Markt
II. Die Telekommunikationswirtschaft als Netzwirtschaft
1. Netzexternalitäten
2. Nutzungsexternalitäten
3. Skalen-, Verbund- und Dichtevorteile
4. Versunkene Kosten
5. Vertikale Integration
6. Natürliches Monopol
III. Rechtfertigung für staatliche Eingriffe
1. Marktregulierung
2. Anderweitige Eingriffsrechtfertigungen
D. Zusammenfassung
2. Kapitel:
Unions- und verfassungsrechtlicher Hintergrund
A. Unionsrechtlicher Hintergrund
I. Entwicklung des EU-Rechtsrahmens
1. Primärrechtliche Grundlagen des Rechtsrahmens
2. Entwicklungsstufen des Rechtsrahmens
II. Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation
1. Rahmenrichtlinie 2002/21/EG
2. Zugangsrichtlinie 2002/19/EG
3. Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG
4. Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG
5. Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG
6. Frequenzentscheidung Nr. 676/2002/EG
7. Wettbewerbsrichtlinie 2002/77/EG
8. Weitere EU-Rechtsakte im Bereich der elektronischen Kommunikation
a) Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
b) Roamingverordnung
III. Zusammenfassung
B. Verfassungsrechtlicher Hintergrund
I. Postreformen I–III
II. Telekommunikationsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes
1. Die Gesetzgebungskompetenz für die Telekommunikation (Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG)
2. Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 Abs. 2 GG)
3. Verwaltung des Postwesens und der Telekommunikation (Art. 87f GG) und Umwandlung der Deutschen Bundespost (Art. 143 b GG)
4. Das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
III. Zusammenfassung
3. Kapitel:
Marktregulierung (§§ 9–43 TKG)
A. Einleitung
B. Allgemeiner Regulierungsrahmen (§§ 16, 17 TKG)
I. Verpflichtung zur Unterbreitung eines Zusammenschaltungsangebots (§ 16 TKG)
II. Vertraulichkeit von Informationen (§ 17 TKG)
C. Verfahren der marktmachtabhängigen Marktregulierung
I. Übersicht
1. Marktdefinition und -analyse
2. Regulierungsverpflichtungen und Umsetzungsmaßnahmen
II. Marktdefinition
1. Zweck der Marktdefinition
2. Marktabgrenzung
a) Einfluss von Märkteempfehlung und Marktanalyseleitlinien
b) Sachliche und räumliche Marktabgrenzung
3. Drei-Kriterien-Test
a) Beträchtliche und anhaltende Marktzutrittsschranken
b) Längerfristig fehlende Tendenz zu wirksamem Wettbewerb
c) Insuffizienz der alleinigen Anwendung des Wettbewerbsrechts
4. Gerichtliche Kontrolldichte
III. Marktanalyse
1. Beträchtliche Marktmacht
a) Grundlagen
b) Marktmachtübertragung
c) Gerichtliche Kontrolldichte
2. Kriterien für die Bewertung der Marktmacht
3. Gemeinsame Marktmacht
IV. Durchführung von Markdefinition und -analyse
1. Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt
2. Konsultations- und Konsolidierungsverfahren
a) Konsultationsverfahren (§ 12 Abs. 1 TKG)
b) Konsolidierungsverfahren (§ 12 Abs. 2 TKG)
aa) Institutionelle Grundlagen (Exkurs: GEREK)
bb) Allgemeiner Verfahrensablauf (§ 12 Abs. 2 Nr. 1, 2 TKG)
cc) Vetoverfahren (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 TKG)
dd) Ausgestaltungsvorgaben
c) Regulierungsbehördliche Eilbefugnis (§ 12 Abs. 3 TKG)
3. Festlegung der Ergebnisse von Marktdefinition und -analyse
V. Regulierungsverfügung (§ 13 TKG)
1. Mögliche Regulierungsverpflichtungen
a) Zugangsregulierung
b) Entgeltregulierung
c) Auffangregulierung im Endnutzerbereich
2. Inhalt der Regulierungsverfügung
3. Rechtscharakter der Regulierungsverfügung
a) Regulierungsermessen
b) Möglichkeit des rückwirkenden (Neu-) Erlasses
c) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt
4. Konsultations- und Konsolidierungsverfahren
a) Grundsätze
b) Koordinierungsverfahren
c) Anwendung auf Umsetzungsmaßnahmen?
VI. Überprüfung der Marktregulierung (§ 14 TKG)
VII. Regulierungskonzepte (§ 15a TKG)
D. Regulierungsverpflichtungen
I. Zugangsregulierung (§§ 19–21, 23, 24 TKG)
1. Zugangsverpflichtungen (§ 21 TKG)
a) Ermessensausübung durch die Bundesnetzagentur
b) Einzelne Zugangsformen
aa) Soll-Verpflichtungen (§ 21 Abs. 3 TKG)
bb) Kann-Verpflichtungen (§ 21 Abs. 2 TKG)
c) Umsetzungsmaßnahmen
aa) Zugangsvereinbarung (§ 22 Abs. 1 TKG)
bb) Zugangsanordnung (§ 25 TKG)
2. Diskriminierungsverbot (§ 19 TKG)
3. Transparenzverpflichtung (§ 20 TKG)
4. Standardangebotsverpflichtung (§ 23 TKG)
a) Ermessensausübung durch die Bundesnetzagentur
b) Umsetzungsmaßnahmen
aa) Standardangebotsverfahren (§ 23 Abs. 2–4 TKG)
bb) Vereinfachtes Standardangebotsverfahren (§ 23 Abs. 5 TKG)
cc) Änderung des Standardangebots (§ 23 Abs. 4 S. 3 und Abs. 6 TKG)
5. Getrennte Rechnungsführung (§ 24 TKG)
II. Entgeltregulierung (§§ 27–39 TKG)
1. Grundlagen
a) Preissetzung im wettbewerblichen und im regulierten Umfeld
b) Grundzüge der Preisbildung
aa) Einzel- und Gemeinkosten
bb) Variable und Fixkosten
cc) Bestimmung der Investitionskosten
dd) Gewinn und Kapitalverzinsung
c) Ermittlung wettbewerbskonformer Preise
aa) Kostenprüfung
bb) Vergleichsmarktbetrachtung
cc) Kostenmodelle
2. Allgemeine Vorschriften (§§ 27–29 TKG)
a) Ziel der Entgeltregulierung (§ 27 TKG)
b) Missbräuchliches Verhalten (§ 28 TKG)
aa) Ausbeutungsmissbrauch (§ 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TKG)
bb) Behinderungsmissbrauch (§ 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, Abs. 2 TKG)
cc) Diskriminierung (§ 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, S. 3 TKG)
c) Allgemeine Befugnisse der Bundesnetzagentur (§ 29 TKG)
3. Regulierung der Zugangsentgelte (§§ 30–38 TKG)
a) Regulierungsverpflichtung: Entscheidung über die Form der Entgeltregulierung
aa) Vollständiger Verzicht auf sektorspezifische Entgeltregulierung?
bb) Normprogramm der Auswahlentscheidung
cc) Kriterien der Auswahlentscheidung
b) Umsetzungsmaßnahme bei der Ex-ante-Entgeltregulierung: die Entgeltgenehmigung
aa) Allgemeine Vorgaben für das Genehmigungsverfahren
bb) Einzelgenehmigungsverfahren
cc) Preisobergrenzenverfahren (Price-Cap-Verfahren)
dd) Andere Vorgehensweisen
ee) Rechtsschutz
c) Allgemeine Umsetzungsmaßnahmen bei der Ex-post-Entgeltregulierung
aa) Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung
bb) Maßnahmen der nachträglichen Entgeltregulierung
d) Anzeigepflicht als spezifische Umsetzungsmaßnahme bei der Ex-post-Entgeltregulierung (Vorabmissbrauchskontrolle)
4. Regulierung der Endnutzerentgelte (§ 39 TKG)
a) Regulierungsverpflichtung: Entscheidung über die Form der Entgeltregulierung
b) Umsetzungsmaßnahmen bei der Regulierung der Endnutzerentgelte
c) Gleichzeitigkeitsgebot (§ 39 Abs. 4 TKG)
III. Auffangregulierung im Endnutzerbereich (§ 42 Abs. 4 S. 3 TKG)
E. Sonstige Verpflichtungen (§§ 40 f. TKG)
I. Grundlagen
II. Funktionelle Trennung (§ 40 TKG)
III. Freiwillige Trennung (§ 41 TKG)
F. Besondere Missbrauchsaufsicht (§§ 42 f. TKG)
I. Missbrauchsverbot (§ 42 TKG)
1. Anwendungsbereich
2. Missbrauchstatbestand
3. Verfahren
II. Vorteilsabschöpfung (§ 43 TKG)
G. Marktmachtunabhängige Verpflichtungen (§§ 18, 41a TKG)
I. Kontrolle über den Zugang zu Endnutzern (§ 18 TKG)
1. Anwendungsbereich
2. Regulierungsverpflichtungen
3. Umsetzungsmaßnahmen
II. Netzneutralität (§ 41a TKG)
1. Grundlagen
2. Allgemeiner gesetzlicher Regelungsansatz
3. Spezifische Rahmenregelung zur Netzneutralität
a) Rechtsverordnung zu den grundsätzlichen Anforderungen im Bereich der Netzneutralität (§ 41a Abs. 1 TKG)
b) Technische Richtlinie zu den Mindestanforderungen an die Dienstqualität (§ 41a Abs. 2 TKG)
c) Ausblick
H. Zusammenfassung
4. Kapitel:
Infrastrukturrecht (Frequenzordnung, Nummerierung, Wegerechte) (§§ 52–77e TKG)
A. Einleitung
B. Frequenzordnung (§§ 52–65 TKG)
I. Systematik der Frequenzordnung
II. Frequenzplanung
1. Völkerrecht
2. Unionsrecht
3. Frequenzverordnung
4. Frequenzplan
III. Frequenzzuteilung
1. Allgemeines
2. Allgemeinzuteilung
3. Einzelzuteilung
4. Vergabeverfahren
a) Vergabeanordnung
b) Ausgestaltung des Vergabeverfahrens
aa) Versteigerungsverfahren
bb) Ausschreibungsverfahren
c) Rechtsschutz
5. Verlängerung, Widerruf und Verzicht
6. Flexibilisierung (§ 62 TKG)
7. Sonderregelungen
IV. Zusammenfassung
C. Nummerierung (§§ 66, 67 TKG)
I. Aufgaben der Nummerierung (§ 66 TKG)
II. Überwachungsbefugnisse der Bundesnetzagentur (§ 67 TKG)
III. Zusammenfassung
D. Wegerechte (§§ 68–77e TKG)
I. Benutzung von Verkehrswegen (§§ 68–75 TKG)
II. Benutzung sonstiger Grundstücke (§ 76 TKG)
III. Gemeinsame Nutzung (§§ 70, 77a TKG)
IV. Ausbau der Breitbandnetze
V. Zusammenfassung
5. Kapitel:
Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, öffentliche Sicherheit (§§ 88–115 TKG)
A. Einleitung
B. Fernmeldegeheimnis (§§ 88–90 TKG)
C. Datenschutz (§§ 91–107 TKG)
I. Telekommunikationsdatenschutzrechtliche Grundlagen (§§ 91–94 TKG)
II. Grundsätze der Verarbeitung von Bestandsdaten (§ 95 TKG)
III. Grundsätze der Verarbeitung von Verkehrsdaten (§ 96 TKG)
IV. Entgeltermittlung und -abrechnung (§ 97 TKG)
V. Einzelverbindungsnachweis (§ 99 TKG)
VI. Störungsbeseitigung und Missbrauchsbekämpfung (§ 100 TKG)
VII. Teilnehmerverzeichnis und Auskunft (§§ 104, 105 TKG)
VIII. Sondervorschriften für den Telefondienst (§§ 101–103 TKG)
IX. Besondere Dienste (§§ 98, 106 und 107 TKG)
D. Öffentliche Sicherheit (§§ 108–115 TKG)
I. Notruf (§ 108 TKG)
II. Technische Schutzmaßnahmen und Datensicherheit (§§ 109, 109a TKG)
III. Technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen (§ 110 TKG)
IV. Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden (§§ 111–114 TKG)
1. Daten für Auskunftsersuchen (§ 111 TKG)
2. Automatisiertes Auskunftsverfahren (§ 112 TKG)
3. Manuelles Auskunftsverfahren (§ 113 TKG)
4. Auskunftsersuchen des Bundesnachrichtendienstes (§ 114 TKG)
5. Exkurs: Auskünfte über dynamische IP-Adressen
V. Exkurs: Vorratsdatenspeicherung
E. Zusammenfassung
6. Kapitel:
Kundenschutz (§§ 43a–47b, §§ 66a–66m TKG)
A. Einleitung
B. Verträge
I. Transparenz
II. Mindestvertragsinhalte
III. Vertragslaufzeit
IV. Einrichtung eines Festnetzzugangs
V. Vorgaben zum Leistungsumfang
C. Abrechnung
I. Verbindungspreisberechnung
II. Einzelverbindungsnachweis
III. Rechnungsinhalt und Teilzahlung
D. Kostenkontrolle
I. Gesetzliche Regelungen zur Kostenkontrolle
II. Verordnungsermächtigung
E. Streitigkeiten über den Entgeltanspruch
I. Beanstandungen (§ 45i TKG)
II. Sperre
III. Schlichtung (§ 47a TKG)
F. Anbieterwechsel und Umzug (§ 46 TKG)
I. Anbieterwechsel
II. Umzug
G. Nummernbezogene Kundenschutzvorschriften (§§ 66a–66m TKG)
H. Zivilrechtliche Ansprüche und Haftungsbegrenzung (§§ 44, 44a TKG)
I. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch (§ 44 TKG)
II. Haftungsbegrenzung (§ 44a TKG)
I. Teilnehmerverzeichnisse und Auskunftsdienste (§§ 45m, 47 TKG)
J. Zusammenfassung
7. Kapitel:
Weitere Regulierungsbereiche (Rundfunkübertragung, Universaldienst, technische Regulierung) (§§ 48–51, §§ 78–87 TKG, BEMFV, EMVG, FTEG)
A. Einleitung
B. Rundfunkübertragung (§§ 48–51 TKG)
I. Interoperabilität von Fernsehgeräten (§ 48 TKG)
II. Interoperabilität der Programmübertragung (§ 49 Abs. 1 und 2 TKG)
III. Zugangsberechtigungssysteme (§ 50 TKG)
IV. Streitbeilegung (§ 49 Abs. 3 und 4, § 51 TKG)
V. Zusammenfassung
C. Universaldienst (§§ 78–87 TKG)
I. Regelungszweck der Vorschriften über den Universaldienst
II. Inhalt des Universaldienstes (§§ 78, 79 TKG)
III. Sicherstellung des Universaldienstes (§§ 80, 81 TKG)
IV. Finanzierung des Universaldienstes (§§ 82, 83, 87 TKG)
V. Besondere Rechte und Pflichten bei Universaldienstleistungen (§§ 84–86 TKG)
VI. Zusammenfassung
D. Technische Regulierung
I. Standortverfahren
1. Wirkung elektromagnetischer Wellen
2. Erteilung einer Standortbescheinigung
a) Standortbezogener Sicherheitsabstand
b) Kontrollierbarer Bereich
3. Erlöschen einer Standortbescheinigung
4. Zusammenfassung
II. Marktüberwachung
1. Grundlegende Anforderungen
2. Konformitätsbewertung
3. Überwachungstätigkeit der Bundesnetzagentur
4. Zusammenfassung
8. Kapitel:
Institutionelle und prozedurale Ausgestaltung (§§ 116–141 TKG)
A. Bundesnetzagentur
I. Stellung der Bundesnetzagentur
II. Organe der Bundesnetzagentur
1. Präsident
2. Beschlusskammern
III. Sonstige Gremien und organisatorische Vorgaben
1. Beirat
2. Wissenschaftliche Unterstützung
3. Weitere Gremien ohne Bezug zum Telekommunikationsrecht
4. Sonstige Aufgaben und Verpflichtungen
IV. Institutionelle Perspektive
B. Verfahren
I. Allgemeine Verfahrensvorschriften
1. Allgemeine Aufsichtsbefugnis (§ 126 TKG)
2. Auskunfts-, Einsichts- und Prüfungsbefugnisse (§ 127 TKG)
3. Ermittlungsbefugnisse (§§ 128, 129 TKG)
4. Verfahrenskosten (§§ 142, 143 TKG)
II. Beschlusskammerverfahren
III. Streitschlichtungsverfahren nach § 133 TKG
IV. Weitere Streitbeilegungsverfahren
V. Gerichtsverfahren
1. Rechtsmittel (§ 137 TKG)
2. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Gerichtsverfahren (§ 138 TKG)
3. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (§ 139 TKG)
C. Zusammenfassung
Sachregister
Abbildung 1: schematische Kategorisierung von Übertragungs- und Inhaltsdiensten
Abbildung 2: Struktur eines Telekommunikationsnetzes
Abbildung 3: Zusammenschaltung
Abbildung 4: Struktur eines Festnetzes
Abbildung 5: Struktur eines Teilnehmeranschlussnetzes
Abbildung 6: Struktur eines digitalen Teilnehmeranschlussnetzes
Abbildung 7: Struktur eines digitalen Teilnehmeranschlussnetzes mit FTTC-Ausbau
Abbildung 8: Struktur eines zellularen Mobilfunknetzes
Abbildung 9: Struktur eines Breitbandkabelverteilnetzes
Abbildung 10: Entwicklung des EU-Rechtsrahmens
Abbildung 11: Systematik des Gesetzesteils zur Marktregulierung
Abbildung 12: Ablauf der Marktregulierung
Abbildung 13: Übersicht über die Marktdefinition
Abbildung 14: Übersicht über die Marktanalyse
Abbildung 15: Struktur des GEREK und des Büros
Abbildung 16: Ablauf des Konsolidierungsverfahrens bei Marktdefinition und -analyse
Abbildung 17: Ablauf des Konsolidierungsverfahrens bei Regulierungsverpflichtungen
Abbildung 18: üblicher Ablauf eines Zugangsverfahrens
Abbildung 19: üblicher Ablauf eines Standardangebotsverfahrens
Abbildung 20: grundlegende Entgeltmaßstäbe im Telekommunikationsrecht
Abbildung 21: üblicher Ablauf eines Entgeltgenehmigungsverfahrens
Abbildung 22: üblicher Ablauf eines Genehmigungsverfahrens bei marktprägenden Entgelten
Abbildung 23: Entgeltmaßstäbe bei der Genehmigung nach § 32 Abs. 1 TKG (KeL)
Abbildung 24: schematische Übersicht über die Frequenzordnung
Abbildung 25: Anordnung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens
Abbildung 26: Überblick über die praktisch bedeutsamen Zuteilungsarten
Abbildung 27: Verfahren zur Sicherstellung des Universaldienstes
Abbildung 28: standortbezogener Sicherheitsabstand
Abbildung 29: Behandlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (BuG) im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Tabelle 1: Inhalt der Märkteempfehlungen 2003 und 2007
Tabelle 2: Übersicht über die in §§ 68 ff. TKG geregelten Möglichkeiten der Nutzung fremder Infrastrukturen
Tabelle 3: Zuständigkeiten der Beschlusskammern im Telekommunikationsbereich
A. |
Auflage |
a. A. |
andere(r) Auffassung |
a. a. O. |
am angegebenen Ort |
ABl. |
Amtsblatt |
Abs. |
Absatz/Absätze |
AEUV |
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
a. F. |
alte Fassung |
AG |
Aktiengesellschaft Amtsgericht |
AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
ALM |
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten |
Alt. |
Alternative(n) |
AO |
Abgabenordnung |
AöR |
Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift) |
API |
Application Programming Interface (Anwendungsprogrammierschnittstelle) |
ArchivPF |
Archiv für das Post- und Fernmeldewesen (Zeitschrift) |
ArchivPT |
Archiv für Post und Telekommunikation (Zeitschrift) |
Art. |
Artikel |
aTNB |
alternative(r) Teilnehmernetzbetreiber |
AUC |
Authentication Center (Authentifizierungszentrum) |
Az. |
Aktenzeichen |
|
|
BauR |
Baurecht (Zeitschrift) |
BB |
Betriebs-Berater (Zeitschrift) |
BBG |
Bundesbeamtengesetz |
Bd. |
Band |
BDSG |
Bundesdatenschutzgesetz |
BEGTPG |
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen |
BEMFV |
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder |
bes. |
besondere |
Beschl. |
Beschluss |
BEVVG |
Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. |
Bundesgesetzblatt |
BGH |
Bundesgerichtshof |
BGHZ |
Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen |
BImSchV |
Bundes-Immissionsschutzverordnung |
BKartA |
Bundeskartellamt |
BkVrSt |
Breitbandkabelverstärkerstelle |
BLJ |
Bucerius Law Journal (Zeitschrift) |
BNetzA |
Bundesnetzagentur |
BS |
Base Station (Funkbasisstation) |
BSC |
Base Station Controller (Basisstationssteuerung) |
BSI |
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |
BT |
British Telecom |
BT-Drs. |
Bundestagsdrucksache |
BuG |
Betriebs- und Geschäftsgeheimnis(se) |
BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE |
Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts |
BVerwG |
Bundesverwaltungsgericht |
BVerwGE |
Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts |
BW |
Baden-Württemberg |
bzw. |
beziehungsweise |
|
|
CAPM |
Capital Asset Pricing Model (Marktwertmethode) |
CDU |
Christlich Demokratische Union |
CE |
CE-Kennzeichnung für Produkte, die den europäischen Normen entsprechen |
CEN |
Comité Européen de Normalisation (Europäisches Komitee für Normung) |
CENELEC |
Comité Européen de Normalisation Electrotechnique (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) |
CEPT |
Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation) |
CFV |
Carrier-Festverbindungen |
cm |
Zentimeter |
CR |
Computer und Recht (Zeitschrift) |
CSU |
Christlich-Soziale Union |
|
|
d. |
der/des |
DECT |
Digital Enhanced Cordless Telecommunications (digitale, verbesserte schnurlose Telekommunikation) |
DENIC |
Deutsches Network Information Center |
ders. |
derselbe |
d. h. |
das heißt |
DIN |
Deutsches Institut für Normung |
DM |
Deutsche Mark |
DÖV |
Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift) |
DRiG |
Deutsches Richtergesetz |
DSL |
Digital Subscriber Line (digitaler Teilnehmeranschluss) |
DSLAM |
Digital Subscriber Line Access Multiplexer (DSL-Zugangskonzentrator) |
DTAG |
Deutsche Telekom AG |
DuD |
Datenschutz und Datensicherheit (Zeitschrift) |
DVBl |
Deutsches Verwaltungsblatt (Zeitschrift) |
DVB-T |
Digital Video Broadcasting-Terrestrial (digitaler terrestrischer Fernsehrundfunk) |
|
|
eG |
eingetragene Genossenschaft |
EG |
Europäische Gemeinschaft |
EGMR |
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
EHS |
elektromagnetische Hypersensitivität |
Einl. |
Einleitung |
EMVG |
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln |
EN |
Europäische Norm |
endg. |
endgültig |
eNobeB |
Evolved Node B (Basisstation in einem LTE-Netz) |
Entsch. |
Entscheidung |
EnWG |
Energiewirtschaftsgesetz |
ERG |
European Regulators Group (Gruppe Europäischer Regulierungsstellen) |
ETSI |
European Telecommunications Standards Institute (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) |
EU |
Europäische Union |
EuG |
Gericht der Europäischen Union |
EuGH |
Europäischer Gerichtshof |
EuZW |
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift) |
evtl. |
eventuell |
EWG |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft |
EWS |
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (Zeitschrift) |
|
|
f./ff. |
folgende |
FAG |
Gesetz über Fernmeldeanlagen |
F. D. P. |
Freie Demokratische Partei |
FGebV |
Frequenzgebührenverordnung |
Fn. |
Fußnote(n) |
FreqBZPV |
Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung |
FS |
Festschrift |
FSBeitrV |
Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung |
FTEG |
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen |
FTTB |
Fibre To The Building (Glasfasernetz bis ins Gebäude) |
FTTC |
Fibre To The Cabinet (Glasfasernetz bis zum Kabelverzweiger) |
FTTH |
Fibre To The Home (Glasfasernetz bis in die Wohnung) |
FVSt |
Fernvermittlungsstelle |
|
|
GEREK |
Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation |
GG |
Grundgesetz |
ggf. |
gegebenenfalls |
GHz |
Gigahertz |
GKG |
Gerichtskostengesetz |
GmbH |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
GSM |
Global System for Mobile Communications (Mobilfunkstandard der zweiten Generation) |
GVG |
Gerichtsverfassungsgesetz |
GWB |
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen |
|
|
HGB |
Handelsgesetzbuch |
HLR |
Home Location Register (Heimatregister) |
h.M. |
herrschende Meinung |
Hs. |
Halbsatz/Halbsätze |
HTTP |
Hypertext Transfer Protocol (Hypertextübertragungsprotokoll) |
HVt |
Hauptverteiler |
HYTAS |
Hybrides Teilnehmer Anschlusssystem |
|
|
IC |
Interconnection (Zusammenschaltung) |
ICANN |
Internet Corporation for Assigned Names and Numbers |
I.d.F. |
in der Fassung |
i.d.R. |
in der Regel |
IDS |
Intrusion Detection System (Angrifferkennungssystem) |
i.H.d. |
in Höhe des/der |
i.H.v. |
in Höhe von |
IMAP |
Internet Message Access Protocol (Protokoll für die Übertragung von E-Mails) |
IMEI |
International Mobile Equipment Identity (internationale Seriennummer für Mobilendgeräte) |
IP |
Internet Protocol (Internet-Protokoll) |
IPTV |
Internet Protocol Television (IP-gestütztes Fernsehen) |
IPv4 |
Internet Protocol Version 4 |
IPv6 |
Internet Protocol Version 6 |
i.S.d. |
im Sinne des/der |
ISDN |
Integrated Services Digital Network (dienstintegrierendes digitales Netz) |
ISIS |
Integriertes System zur Bereitstellung von Netzinfrastruktur auf optischer Basis |
i.S.v. |
im Sinne von |
ITU |
International Telecommunication Union (Internationale Fernmeldeunion) |
i.V.m. |
in Verbindung mit |
|
|
JVEG |
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz |
JZ |
JuristenZeitung (Zeitschrift) |
|
|
Kap. |
Kapitel |
KeL |
Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung |
KOM |
Dokumente der Europäischen Kommission |
KommJur |
Kommunaljurist (Zeitschrift) |
K&R |
Kommunikation & Recht (Zeitschrift) |
KV |
Kostenverzeichnis |
KVz |
Kabelverzweiger |
|
|
LArbG |
Landesarbeitsgericht |
LG |
Landgericht |
lit. |
litera (Buchstabe) |
LRIC |
Long-Run Incremental Costs (langfristige zusätzliche Kosten der Leistungsbereitstellung) |
LTE |
Long Term Evolution (Mobilfunkstandard der dritten/vierten Generation) |
|
|
m |
Meter |
m. Anm. |
mit Anmerkung |
MBit |
Megabit |
MBit/s |
Megabit pro Sekunde |
MFG |
Multifunktionsgehäuse |
MHz |
Megahertz |
MMR |
Multimedia und Recht (Zeitschrift) |
MSC |
Mobile Switching Center (Mobilvermittlungsstelle) |
MS-DOS |
Microsoft Disc Operating System (Microsoft-Betriebssystem) |
MVNO |
Mobile Virtual Network Operator (virtueller Mobilfunknetzbetreiber) |
m. w. N. |
mit weiteren Nachweisen |
|
|
NABEG |
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz |
NAP |
Netzabschlusspunkt |
NE |
Netzebene |
n. F. |
neue Fassung |
NGA |
Next Generation Access (Anschlussnetz der nächsten Generation) |
NGN |
Next Generation Networks (Netze der nächsten Generation) |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift) |
NK |
Netzknoten |
NNVO |
Netzneutralitätsverordnung |
NNVO-E |
Entwurf für eine Netzneutralitätsverordnung |
NotrufV |
Verordnung über Notrufverbindungen |
N&R |
Netzwirtschaften & Recht (Zeitschrift) |
Nr. |
Nummer(n) |
NRB |
nationale Regulierungsbehörde(n) |
NRWE |
Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen |
NStZ |
Neue Zeitschrift für Strafrecht (Zeitschrift) |
NVwZ |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (Zeitschrift) |
NVwZ-RR |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report (Zeitschrift) |
|
|
o.ä. |
oder ähnliches |
OdZ |
Ort der Zusammenschaltung |
OLG |
Oberlandesgericht |
ONP |
Open Network Provision (offener Netzzugang) |
OPAL |
Optische Anschlussleitung |
OVG |
Oberverwaltungsgericht |
OVSt |
Ortsvermittlungsstelle |
OWiG |
Ordnungswidrigkeitengesetz |
|
|
PC |
Personal Computer |
Portable Document Format (transportables Dokumentenformat) |
|
POP3 |
Post Office Protocol version 3 (Protokoll für die Übertragung von E-Mails) |
PostStruktG |
Poststrukturgesetz |
ProdSV |
Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz |
PTNeuOG |
Postneuordnungsgesetz |
PTRegG |
Gesetz über die Regulierung der Telekommunikation und des Postwesens |
|
|
RegE |
Regierungsentwurf |
RegTP |
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post |
RFID |
Radio-Frequency Identification (funkgestützte Identifizierung) |
Rn. |
Randnummer(n) |
RNC |
Radio Network Controller (Funkzugangsnetzsteuerung) |
Rs. |
Rechtssache(n) |
RStV |
Rundfunkstaatsvertrag |
R&TTE |
Radio and Telecommunications Terminal Equipment (Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) |
|
|
s. |
siehe |
S. |
Satz/Sätze |
SigG |
Signaturgesetz |
SIM |
Subscriber Identity Module (Teilnehmer-Identitätsmodul) |
SIP |
Session Initiation Protocol (Sitzungsinitialisierungsprotokoll) |
Slg. |
Sammlung |
SMS |
Short Message Service (Kurznachrichtendienst) |
SMTP |
Simple Mail Transfer Protocol (Protokoll für die Übertragung von E-Mails) |
sog. |
sogenannt(e/r/n) |
SPD |
Sozialdemokratische Partei Deutschland |
SSNIP |
Small but Significant Non transitory Increase in Price (Preisheraufsetzungstest) |
StGB |
Strafgesetzbuch |
StPO |
Strafprozessordnung |
|
|
TAE |
Teilnehmeranschlusseinheit |
TAL |
Teilnehmeranschlussleitung |
TKG |
Telekommunikationsgesetz |
TKG-E |
Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes |
TKGebV |
Telekommunikationsgebührenverordnung |
TKMR |
Telekommunikations- & Medienrecht (Zeitschrift) |
TKÜV |
Telekommunikations-Überwachungsverordnung |
TMG |
Telemediengesetz |
TNGebV |
Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung |
TNV |
Telekommunikations-Nummerierungsverordnung |
TV |
Television (Fernsehen) |
TVSt |
Teilnehmervermittlungsstelle |
TWG |
Telegraphenwege-Gesetz |
Tz. |
Textziffer(n) |
|
|
u. |
und |
u.a. |
und andere |
u.ä. |
und ähnliche(s) |
UAbs. |
Unterabsatz |
UKlaG |
Unterlassungsklagengesetz |
UKW |
Ultrakurzwelle |
UMTS |
Universal Mobile Telecommunications System (Mobilfunkstandard der dritten Generation) |
UrhG |
Urheberrechtsgesetz |
Urt. |
Urteil |
usw. |
und so weiter |
u. U. |
unter Umständen |
UWG |
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb |
|
|
v. |
vom |
Var. |
Variante |
VATM |
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten |
VBlBW |
Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (Zeitschrift) |
VDSL |
Very High Speed Digital Subscriber Line (sehr schneller digitaler Teilnehmeranschluss) |
VE:F |
Vermittlungseinheit Fernnetz |
VE:O |
Vermittlungseinheit Ortsnetz |
verb. |
verbundene |
VerwArch |
Verwaltungsarchiv (Zeitschrift) |
Vfg. |
Verfügung |
VG |
Verwaltungsgericht |
VGH |
Verwaltungsgerichtshof |
vgl. |
vergleiche |
VLR |
Visitor Location Register (Besucherregister) |
VO Funk |
Vollzugsordnung für den Funkdienst |
VoIP |
Voice over IP (IP-gestützte Sprachtelefonie) |
VPN |
Virtual Private Network (virutelles privates Netz) |
VwGO |
Verwaltungsgerichtsordnung |
VwKostG |
Verwaltungskostengesetz |
VwVfG |
Verwaltungsverfahrensgesetz |
|
|
WACC |
Weighted Average Cost of Capital (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten) |
WAP |
Wireless Application Protocol (drahtloses Anwendungsprotokoll) |
WAR |
Wissenschaftlicher Arbeitskreis für Regulierungsfragen |
WIK |
Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste |
WLAN |
Wireless Local Area Network (drahtloses lokales Netzwerk) |
WRP |
Wettbewerb in Recht und Praxis (Zeitschrift) |
WuW |
Wirtschaft und Wettbewerb (Zeitschrift) |
WWW |
World Wide Web |
|
|
z.B. |
zum Beispiel |
ZD |
Zeitschrift für Datenschutz (Zeitschrift) |
Ziff. |
Ziffer(n) |
ZPO |
Zivilprozessordnung |
z.T. |
zum Teil |
1
Telekommunikationsrecht ist das Recht der Telekommunikation. Diese einfache Erkenntnis lenkt den Blick auf den Begriff „Telekommunikation“. Dessen Bedeutung scheint sich bei einer intuitiven Herangehensweise leicht zu erschließen: Das Präfix „tele“ geht auf das griechische Adverb für „fern“ zurück und der aus dem Lateinischen stammende Ausdruck „Kommunikation“ bezeichnet die „Mitteilung“. „Telekommunikation“ kann daher als „Fernmitteilung“ (von Nachrichten) verstanden werden. In diese Richtung weist auch der Begriff des „Fernmeldewesens“, der in Deutschland bis Mitte der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts gängig war und erst dann durch den Begriff „Telekommunikation“ abgelöst wurde.
2
Der genauere Vergleich dieser beiden Begriffe offenbart jedoch bereits die erste Unklarheit. Die bloße Bezugnahme auf die (Fern-)Mitteilung würde durchaus ein Verständnis nahelegen, dem zufolge es um den Informationsaustausch als solchen geht. Demgegenüber macht der Begriff des „Fernmeldewesens“ deutlich, dass die Einrichtungen, die einen solchen Informationsaustausch ermöglichen, und die sie betreibenden Personen gemeint sind. Und in der Tat knüpft das Telekommunikationsrecht im engeren Sinne, also das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die auf seiner Grundlage ergangenen Rechtsverordnungen, primär an letztgenannten Aspekt an.
3
Rechtlich ergibt sich diese sachliche Anknüpfung an den Betrieb der technischen Einrichtungen für (Fern-)Mitteilungen aus den gesetzlichen Begriffsbestimmungen. § 3 Nr. 22 TKG zufolge ist „Telekommunikation“ „der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen“. Die Bezugnahme auf den technischen Vorgang dient dabei der Abgrenzung von inhaltlichen Gesichtspunkten. Der Bereich der eigentlichen „Mitteilung“ ist somit gerade nicht Regelungsgegenstand des Telekommunikationsrechts, das vielmehr an den Vorgang der Signalübertragung anknüpft. Es ist also grundsätzlich zwischen der Übertragung von Inhalten und den übertragenen Inhalten zu unterscheiden.
4
Verkompliziert wird die Rechtsauslegung aber bereits auf dieser grundlegenden Ebene dadurch, dass das TKG dem Zentralbegriff „Telekommunikation“ mit dem Terminus „Telekommunikationsdienste“ einen weiteren Zentralbegriff zur Seite stellt, ohne die beiden Begriffe inhaltlich miteinander zu verknüpfen. Nach § 3 Nr. 24 TKG sind „Telekommunikationsdienste“ nämlich „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen“. Auch hiernach ist entscheidendes Charakteristikum jedoch in erster Linie der Vorgang der Signalübertragung.
5
Trotz der Fokussierung auf die Signalübertragung ist das Telekommunikationsrecht aber nicht auf diese Ebene beschränkt. Vielmehr erfasst das TKG mit den telekommunikationsgestützten Diensten eine weitere allgemeine Dienstekategorie, die über die Ebene der reinen Signalübertragung hinausgeht und in die Ebene der übertragenen Inhalte hineinreicht.1 Nach § 3 Nr. 25 TKG handelt es sich hierbei um diejenigen „Dienste, die keinen räumlich und zeitlich trennbaren Leistungsfluss auslösen, sondern bei denen die Inhaltsleistung noch während der Telekommunikationsverbindung erfüllt wird“. Gemeint sind damit beispielsweise Angebote für Telefonmehrwertdienste, die während der Telefonverbindung in Anspruch genommen werden, wie etwa telefonische Auskunfts-, Informations- und Beratungsdienste.
6
Damit aber nicht genug: Im TKG ist noch eine Vielzahl weiterer Dienstekategorien geregelt. Zu nennen sind u. a. Auskunftsdienste (§ 3 Nr. 2a TKG), entgeltfreie Telefondienste (§ 3 Nr. 8a TKG), Premium-Dienste (§ 3 Nr. 17b TKG) und Kurzwahldienste (§ 3 Nr. 11b TKG). Diese Kategorien bilden praktisch besonders bedeutsame Erscheinungsformen von Diensten ab, die auf Telekommunikationsleistungen beruhen und bei denen der zusätzliche Leistungsfluss während der Telekommunikationsverbindung erfolgt oder aber auch räumlich und/oder zeitlich von ihr getrennt werden kann.2 Da der zusätzliche Leistungsfluss von der Telekommunikationsverbindung getrennt erfolgen kann, muss es sich bei diesen Diensten somit gerade nicht zwingend um telekommunikationsgestützte Dienste handeln. Eine klare Systematisierung der Dienstekategorien des Telekommunikationsrechts wird hierdurch nicht unbedingt erleichtert. Der Gesetzgeber hat die Verwendung eigenständiger Begriffsdefinitionen dennoch für sinnvoll erachtet, um hieran vor allem besondere Bestimmungen im Bereich des Kundenschutzes anknüpfen zu können.
7
Neben den vorgenannten Diensten, die herkömmlicherweise über (feste oder mobile) Telefonverbindungen erbracht werden und damit vom Gesetzgeber dem Telekommunikationsrecht zugeordnet wurden, gibt es aber auch die neueren Dienste der Informationsgesellschaft. Zu diesen Diensten gehören beispielsweise im WWW abrufbare Angebote von Waren und Dienstleistungen oder Internetsuchmaschinen.3 Auch das Verhältnis derartiger Dienste zum Bereich der Telekommunikation ist klärungsbedürftig. Sie werden im deutschen Recht (mittlerweile) als Telemedien bezeichnet. Der für sie maßgebliche Ordnungsrahmen findet sich in erster Linie im Telemediengesetz (TMG) des Bundes, das bereichsspezifisch durch Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) der Länder ergänzt wird. Telemedien sind grundsätzlich alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste (§ 1 Abs. 1 S. 1 TMG, § 2 Abs. S. 3 RStV). Das gilt allerdings nur, „soweit“ sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 TKG, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 TKG oder Rundfunk nach § 2 RStV sind.
8
Aus Sicht des Telemedienrechts erfolgt daher gerade auch mit Blick auf das Telekommunikationsrecht eine (negative) Abgrenzung: Telekommunikationsdienste, die ganz in der Übertragung von Signalen bestehen, und telekommunikationsgestützte Dienste unterfallen ausschließlich dem TKG und sind keine Telemedien.4 Etwas anderes gilt demgegenüber für Telekommunikationsdienste, die nur überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen. Im Gesetzgebungsverfahren zum TMG sind hierzu insbesondere der Internetzugang und die Übertragung von elektronischer Post (E-Mail) gezählt worden.5 Diese Dienste sind sowohl Telekommunikationsdienste als auch Telemedien. Sie unterfallen damit sowohl dem TKG (vgl. auch § 1 Abs. 3 TMG) als auch dem TMG. Hinsichtlich der dortigen Datenschutzbestimmungen gilt das allerdings nur mit den Einschränkungen, die sich aus § 11 Abs. 3 TMG ergeben. Insgesamt kann damit festgehalten werden, dass Gegenstand der Telemedien die dienstespezifische elektronische Verarbeitung von Inhalten ist, die telekommunikativ übermittelt werden. Zumindest in vielen Fällen würde es sich deshalb auch bei telekommunikationsgestützten Diensten jedenfalls hinsichtlich der Inhaltsleistung grundsätzlich um Telemedien handeln. Diese Dienste sind allerdings von der Legaldefinition ausdrücklich ausgenommen.6
9
Es ist daher nicht verwunderlich, dass im Einzelnen erhebliche Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen. Zu nennen sind insbesondere folgende Fragen:
1. Wie ist der Umfang eines konkreten Dienstes zu bestimmen, was ist also überhaupt Gegenstand der Zuordnung zu TKG bzw. TMG, und wann ist von einem Dienstebündel auszugehen, bei dem die einzelnen Bestandteile unterschiedlich zugeordnet werden können?7
2. Welche Leistungsbestandteile gehören (noch) zu einer (bloßen) Signalübertragungsleistung und wann handelt es sich um darüber hinausgehende Leistungsbestandteile?8
3. Wie sind telekommunikative und andere Leistungsbestandteile zu gewichten, um mit Blick auf § 3 Nr. 24 TKG den insoweit „überwiegend[en]“ Bestandteil eines Dienstes zu identifizieren?
10
Eine abschließende Klärung dieser schwierigen Fragen steht noch aus. Unter Inkaufnahme der damit angesprochenen Grauzonen lassen sich die vorstehend dargelegten Zusammenhänge (unter Ausblendung der Abgrenzung zum Rundfunk) jedenfalls folgendermaßen schematisch darstellen:
11
Die damit aufgezeigten terminologischen und praktischen Schwierigkeiten sind auch Ausdruck einer erheblichen tatsächlichen Komplexität. Der Telekommunikationssektor beruht auf z.T. komplizierten technischen Zusammenhängen und ist darüber hinaus in ökonomischer Hinsicht von zahlreichen Besonderheiten gekennzeichnet. Die telekommunikationsrechtliche Regulierungspraxis ist daher in erheblichem Maße von technischen und ökonomischen Zusammenhängen bestimmt. Ohne ein grundsätzliches Verständnis für diese außerjuristischen Parameter ist es kaum möglich, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Telekommunikationswirtschaft nachzuvollziehen. Nachfolgend soll daher ein grundlegender Überblick über den technischen und ökonomischen Hintergrund dieses Wirtschaftssektors vermittelt werden.
12
Telekommunikationsrecht war und ist nach wie vor ganz wesentlich durch die technischen Besonderheiten dieses Sektors geprägt. Das spiegelt sich auch in den gesetzlichen Begrifflichkeiten wider, die oftmals mit entsprechenden technischen Begriffen korrelieren und überdies auf technische Details Bezug nehmen. Die technischen Grundlagen der Telekommunikationswirtschaft sind daher notwendiger Ausgangspunkt jeder Einführung in das Telekommunikationsrecht.
13
Die Telekommunikationswirtschaft ist eine Netzwirtschaft, deren technische Basis die Telekommunikationsnetze sind. Aus diesen Netzinfrastrukturen ergeben sich die Besonderheiten dieses Sektors.
14
Unter einem Telekommunikationsnetz versteht man dabei die Gesamtheit der Infrastruktureinrichtungen, die zur Signalübertragung genutzt werden (§ 3 Nr. 27 TKG). Die Punkte, an denen Nutzer Zugang zu einem Netz erhalten, an denen das Netz also sozusagen endet, werden als Netzabschlusspunkte bezeichnet (vgl. nunmehr auch § 3 Nr. 12a TKG). Den Ausgangspunkt eines Übertragungsvorgangs bezeichnet man als „Quelle“, den Zielpunkt als „Senke“. Der Begriff „Netz“ impliziert dabei bereits, dass nicht von jeder Quelle zu jeder Senke ein direkter Übertragungsweg besteht, sondern dass die einzelnen Netzabschlusspunkte (NAP) über eine vermaschte („vernetzte“) Infrastruktur miteinander verbunden sind. Die Punkte, an denen mehrere Übertragungswege zusammenlaufen, nennt man Netzknoten (NK).
15
Es gibt grundsätzlich zwei Verfahren, um in einem Netz die Verbindung von einer Quelle zu einer Senke herzustellen. Herkömmlich wurde für die Dauer eines Kommunikationsvorgangs eine exklusive (temporäre) Verbindung hergestellt, indem die zwischen Quelle und Senke liegenden Netzknoten entsprechend geschaltet wurden. Bis ein Kommunikationspartner den Kommunikationsvorgang beendet – beispielsweise den Telefonhörer auflegt – ist dieser Weg durch das Telekommunikationsnetz für diesen Kommunikationsvorgang reserviert. Dieses Verfahren bezeichnet man als Leitungsvermittlung. Es garantiert wegen der Exklusivität grundsätzlich eine hohe Übertragungsqualität und -geschwindigkeit.
16
Demgegenüber hat der verstärkte Einsatz von Computertechnik dazu geführt, dass heute vor allem ein alternatives Vermittlungsverfahren, die sog. Paketvermittlung, von Bedeutung ist. Bei diesem Verfahren wird selbst für die Dauer des Kommunikationsvorgangs keine direkte Verbindung zwischen Quelle und Senke hergestellt. Vielmehr werden die zu übermittelnden Nachrichten in einzelne Segmente, die sog. Pakete, unterteilt und in Richtung der Senke ausgesendet. An jedem Netzknoten entscheiden komplexe Vermittlungsprogramme dann für jedes einzelne Paket über seinen weiteren Übermittlungsweg. Erst an der Senke wird die segmentierte Nachricht wieder zusammengesetzt. Der Vorteil der Paketvermittlung liegt in einer optimalen Ausnutzung vorhandener Übertragungskapazität. Anders als bei der Leitungsvermittlung werden nämlich keine Verbindungen exklusiv einem Kommunikationsvorgang zugewiesen. Die entsprechenden Kapazitäten können daher bei der Paketvermittlung für andere Kommunikationsvorgänge genutzt werden, wenn gerade keine Nachrichten übermittelt werden.
17
Wenn man zu Illustrationszwecken beispielsweise unterstellt, dass die Übertragungskapazitäten zwischen den Städten Berlin und Bonn gleichzeitig 10000 Telefongespräche zulassen, dann ist damit bei Verwendung eines leitungsvermittelten Übertragungsverfahrens eine absolute Obergrenze definiert. Kommt hingegen ein paketvermitteltes Übertragungsverfahren zum Einsatz, dann wird auf Ebene der Städteverbindung Übertragungskapazität nur belegt, wenn auch wirklich Informationen übertragen werden. Wenn also bei 10000 Gesprächen durchschnittlich in stets 2500 Gesprächen gleichzeitig kurz geschwiegen wird (Überlegungszeit, Sprechpausen zwischen einzelnen Wörtern usw.), dann belegen diese 2500 Gespräche bei Verwendung eines paketvermittelten Verfahrens keinerlei Übertragungskapazität. Die Gesamtkapazität kann daher für ungefähr weitere 2500 Gespräche zwischen Berlin und Bonn genutzt werden. Statt der 10000 leitungsvermittelten sind also gut 12500 paketvermittelte Gespräche möglich.
18
Telekommunikationsnetze kann man anhand einer Vielzahl von Merkmalen in unterschiedliche Kategorien ein- bzw. auch unterteilen, etwa aufgrund der Netzstruktur, der Übertragungstechnik oder des Übertragungsmediums. Nachfolgend sollen lediglich die beiden aus telekommunikationsrechtlicher Sicht bedeutsamsten Unterscheidungen dargestellt werden.
19
Nach ihrer Funktion kann man Telekommunikationsnetze grundsätzlich in zwei Teilnetzbereiche unterteilen: die Zugangsnetze und die Verbindungsnetze. Zugangsnetze werden auch als Teilnehmer- oder Anschlussnetze bezeichnet. Es handelt sich um diejenigen Teile eines Telekommunikationsnetzes, an die Teilnehmer angeschlossen sind und über die sie Zugang zu Telekommunikationsdiensten haben. Ein bundesweites Telekommunikationsnetz verfügt in der Regel über zahlreiche Zugangsnetze. Diese sind durch ein Verbindungsnetz miteinander verbunden, das auch als Kern- oder Übertragungsnetz bezeichnet wird. Verbindungsnetze sind somit diejenigen Teile eines Telekommunikationsnetzes, an denen keine Teilnehmer angeschlossen sind, sondern die zur Verbindung von Zugangsnetzen dienen.
20
Des Weiteren kann nach der Art der Übertragung zwischen Quelle und Senke zwischen physikalischen und logischen Netzen unterschieden werden. Bei physikalischen Netzen sind Quelle und Senke – vermittelt über entsprechende Netzknoten – durchgängig über dasselbe physikalische Medium (Kabel, Funkwellen usw.) verbunden. Bei logischen Netzen wird der Telekommunikationsverkehr hingegen auf einer höheren logischen Ebene von der Quelle zur Senke transportiert. Das bedeutet, dass der Nachrichtentransport innerhalb eines logischen Netzes über verschiedene physikalische Medien geführt werden kann. Der Medienübergang wird durch zumeist rechnergestützte Verfahren ermöglicht, ohne dass für die Kommunikationspartner in der Regel ein Unterschied zu einer Verbindung über ein physikalisches Netz feststellbar ist. Physikalische Netze in dem hier zugrunde gelegten Verständnis sind heutzutage jedenfalls im Endnutzerbereich kaum mehr anzutreffen. Selbst das öffentliche Festnetz integriert unterschiedlichste physikalische Medien – vom Kupferkabelanschluss im Zugangsnetzbereich über Glasfaserkabel- und Richtfunkverbindungen9 im Verbindungsnetzbereich – und ist damit ein logisches Netz. Physikalische Telekommunikationsnetze sind daher im Wesentlichen nur noch Teilnetze (logischer) öffentlicher Telekommunikationsnetze.