Dieses Buch ist allen Mahnern und einsamen Rufern gewidmet, denen das Wohlergehen unserer Gesellschaft am Herzen liegt. Jeder kritische Geist ist einsam und gehört zu einer Minderheit. Die Minderheit von heute kann jedoch die Mehrheit von morgen sein.

Dieses Buch ist auch meiner Frau Marlene gewidmet für ihre kritischen und klugen Ratschläge, die mich mein Leben begleitet haben und die stets eine gute Ratgeberin war.

Bonn, im April 2019

Michael Ghanem

„Die Gedanken sind frei“

Im Würgegriff
des
Finanzsektors

Teil 1:
Die Banken

Über den Autor:

Michael Ghanem

https://michael-ghanem.de/

Jahrgang 1949, Studium zum Wirtschaftsingenieur, Studium der Volkswirtschaft, Soziologie, Politikwissenschaft, Philosophie und Ethik, arbeitete viele Jahre bei einer internationalen Organisation, davon fünf Jahre weltweit in Wasserprojekten, sowie einer europäischen Organisation und in mehreren internationalen Beratungsunternehmen.

Bonn, im April 2019

Er ist Autor von mehreren Werken, u.a.

„Ich denke oft…. an die Rue du Docteur Gustave Rioblanc – Versunkene Insel der Toleranz”

„Ansätze zu einer Antifragilitäts-Ökonomie“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 1: Angela Merkel – Eine Zwischenbilanz“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 2: Politisches System – Quo vadis?“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 3: Gesellschaft - Bilanz und Ausblick

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 4: Deutsche Wirtschaft-Quo vadis?“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 5: Innere Sicherheit- Quo vadis?“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 6: Justiz- Quo vadis?“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 7: Gesundheit- Quo vadis? Band A, B und C“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 8: Armut, Alter, Pflege-Quo vadis?“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 9: Bauen und Vermieten in Deutschland - Nein danke“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 10: Bildung in Deutschland“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 11: Der Niedergang der Medien“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 12: Literatur – Quo vadis - Teil A“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 13: Entwicklungspolitik – Quo vadis - Teil A“

„Eine Chance für die Demokratie“

„Deutsche Identität – Quo vadis?

„Sprüche und Weisheiten“

„Nichtwähler sind auch Wähler“

„AKK – Nein Danke!“

„Afrika zwischen Fluch und Segen Teil 1: Wasser“

„Deutschlands Titanic – Die Berliner Republik“

„Ein kleiner Fürst und eine kleine blaue Sirene“

„21 Tage in einer Klinik voller Narren“

„Im Würgegriff von Bevölkerungsbombe, Armut, Ernährung Teil 1“

„Im Würgegriff von Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie, Rechtsradikalismus,Faschismus, Teil 1“

„Im Würgegriff der politischen Parteien, Teil 1“

„Die Macht des Wortes“

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

2. Wozu braucht man Banken

3. Das Bankensystem

4. Das Deutsche Bankensystem

4.1 Vorbemerkung

4.2 Die Deutsche Bank

4.3 Die Commerzbank

4.4 Genossenschaftsbanken

4.5 Die Sparkassen

4.6 Die Landesbanken

5. Die Zentralbanken

5.1 Deutsche Bundesbank

5.2 Europäische Zentralbank

6. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

7. Das Investment Banking

7.1 Investmentgesetz (Deutschland)

7.2 Investmentgesellschaft

8. Die internationalen Banken

8.1 Internationaler Währungsfonds

8.2 Weltbank

8.3 Liste global systemrelevanter Banken

8.4 Liste der größten Banken der Welt

9. Die Islam Banken

10. Die Schattenbanken

11. Die Finanz- Fonds

11.1 BlackRock

11.2 Hedgefonds

11.3 Hedgefonds-Strategie

11.4 Sondervermögen (Investmentgesellschaft)

12. Finanzm ärkte

12.1 Geldmarkt

12.2 Finanzmarkt

13. Die Börse

13.1 Börse

13.2 Börsengang

13.3 Börse Frankfurt

13.4 New York Stock Exchange

13.5 New York Mercantile Exchange

13.6 NASDAQ

13.7 Chicago Mercantile Exchange

13.8 London Stock Exchange

13.9 London Metal Exchange

13.10 Tokioter Börse

13.11 Shanghai Stock Exchange

13.12 Shenzhen Stock Exchange

13.13 Euronext

13.14 Borsa Italiana

13.15 Hong Kong Stock Exchange

13.16 Toronto Stock Exchange

13.17 SIX Swiss Exchange

13.18 Singapore Exchange

13.19 Australian Securities Exchange

13.20 BM&FBovespa

14. Die Rating Agenturen

14.1 Ratingagentur

14.2 Moody’s

14.3 Standard & Poor’s

14.4 Fitch Ratings

14.5 DBRS

14.6 Schufa

14.7 Inkassounternehmen (Deutschland)

14.8 Creditreform

15. Zahlen und Fakten

15.1 Vorbemerkung

15.2 Bankenbranche im Überblick

15.3 Investmentbanken

15.4 Top Banken der USA

15.5 Landesbanken

15.6 Deutsche Bank

15.7 Commerzbank

15.8 Genossenschaftsbanken

15.9 Nachhaltige Banken und Geldanlagen

15.10 Versicherungen

15.11 Börse weltweit

5.12 Geld- und Finanzmärkte

16. Fazit Teil1

17. Literaturverzeichnis

Vorwort

Als sich der Autor entschloss, sich das Thema des Finanzsektors vorzunehmen, hatte er bereits Erfahrungen mit der sogenannten Bankenkrise gemacht. Auch in seiner früheren Tätigkeit hat er sehr viele Erfahrungen auf internationalem Parkett gesammelt - auch mit Banken, die teilweise kriminelle Machenschaften gezeigt haben. Festzuhalten ist, dass Banken an sich nicht das Problem sind, sondern die gierigen Führungskräfte und ein gnadenloser Wettbewerb um Vertrauen und Größe, denn die Größe ist mindestens seit 40 Jahren das maßgebliche Kriterium für eine Bank. Dies kann man begrüßen, dies kann man kritisieren, letztendlich hat dieses gierige Streben nach Größe dazu geführt, dass sehr viele Manager die menschlichen Werte und deren Koordinaten verloren haben.

Der größte Anteil der Bevölkerung weltweit und auch in Deutschland hat mittlerweile eine äußerst kritische Distanz zu dem Finanzsektor. Diese kritische Distanz ist mit Sicherheit zum großen Teil gerechtfertigt und durch die Entwicklung im Verhältnis zwischen Staat und Banken begründet. Die Politik hat stets die Banken unterstützt, selbst dann, wenn Banken durch kriminelle Machenschaften von manchen ihrer Eliten dafür gesorgt haben, dass ihre Gewinne ausschließlich ihren Aktionären zugutegekommen sind und diese sehr oft unversteuert ließen. Wenn jedoch Probleme für Banken entstanden sind und wenn die Bank die richtige Größe hat, hatte die Politik ihnen ohne zu zögern geholfen.

Diese Ungleichbehandlung des Finanzsektors gegenüber dem realen Sektor führt dazu, dass Ökonomen, Ethiker, Soziologen, Physiker, gesellschaftliche Mahner immer stärkere Kritik gegenüber dem Finanzsektor geäußert haben. Das hat letztendlich die Politik - außer in Sonntagsreden - nicht dazu gebracht, die notwendigen Kontrollmechanismen so wirksam anzubringen, wie es notwendig wäre.

Angesichts dieser Entwicklung ist es für jeden kritischen Menschen äußerst schwierig, noch an die Sinnhaftigkeit eines Finanz- und Bankensektors zu glauben.

Was sind eigentlich die klassischen Aufgaben einer Bank? Das muss neu definiert werden.

Welche typischen Bankfunktionen notwendig sind, muss neu definiert werden.

Welche artfremden Leistungen eine Bank haben darf muss neu definiert und festgeschrieben werden.

Ob das Prinzip der universellen Banken noch Gültigkeit hat, müsste ebenso hinterfragt werden.

Jedoch bringen Banken nicht nur Schaden, sondern auch Nutzen in ihrer Mittlerfunktion zwischen Geldgebern und Kreditnehmern, in der Verteilung von Geld und damit in der Einflussnahme auf die Geldschöpfung. Durch gezielte Hilfe bei Investitionen helfen sie wertvolle Arbeitsplätze zu schaffen. Sie können aber auch durch das Abziehen von Geldern relativ gesunde Unternehmen vernichten. Wenn sie selbst in eine Schieflage geraten sind, können sie auch Staaten erpressen.

Diese Pro- und Contra-Gesichtspunkte hat der Autor in den zwei Teilen dieses Buches versucht darzustellen und danach zu fragen, was hinter den Banken steht. Ob das unersättliche Anleger oder gierige Eigentümer sind und wie hoch der Anteil der gewissenlosen Manager und Anbieter ist.

Es gibt durchaus Alternativen zu den Banken, die man sich jedoch genau anschauen muss. Die grundsätzlichen Probleme für den Kreditnehmer bleiben jedoch die gleichen.

Es ist daher von Nöten, die Daseinsberechtigung von Banken zu hinterfragen. Welche Banken wir tatsächlich brauchen, müsste unbedingt klargestellt werden.

Der Autor hat sich bemüht, so objektiv wie möglich das Für und Wider der Banken darzustellen: was sind die Banken von heute, wie ist der Ist-Zustand, welche Probleme könnten für das Bankensystem entstehen. Der Autor versichert, dass er nicht konkrete Erfahrungen aus seinem beruflichen Leben genutzt, sondern für dieses Buch lediglich auf Veröffentlichungen zugegriffen hat, die für jedermann zugänglich sind.

2. Wozu braucht man Banken

Das gesamte Bankensystem hat sich seit dem Mittelalter bis heute entwickelt. Es diente vor allem der Geldbeschaffung für Fürsten und Königen und möglicherweise für das große Handwerk. Das moderne Bankensystem mit der Bereitstellung und Verteilung von Geldern, in dem jeder ein Girokonto hat, auf das sein Einkommen überwiesen wird, hat sich letztendlich in Deutschland nach dem Krieg erst richtig installiert. Vor dem Krieg war es vor allem die Bourgeoisie der Handwerker und die Industrie, die Bankkonten oder Verbindungen zu Banken hatten. Das moderne Banksystem hat sich letztendlich Anfang der fünfziger bis Anfang der siebziger in der breiten Bevölkerungsschicht etabliert.

Zu den klassischen Aufgaben der Banken gehören heutzutage das Verwalten der Einnahmen und Ausgaben des größten Teils der Bevölkerung, das Versorgen der Bevölkerung, des Handels, der Handwerker und der Industrie mit Geld- sei es mit realem Geld oder zunehmend mit elektronischem Geld. Es dient der Geldbeschaffung für Bauherrn, Kreditnehmer, Handwerk, Industrie und auch für die Auslandsgeschäfte von Großunternehmen, indem sie Überweisungen und Geldeinnahmen durchführen, bis hin zu Zahlungen bei Auslandsprojekten durch eigene Auslandstöchter oder verbundene Unternehmen. Es dient Kapitalanlegern mit der Verwaltung ihres Vermögens, den Zugang zu den Börsen, Kauf und Verkauf von Edelmetallen, Verwaltung des Kapitals der Mittelständler bis zu den sehr Reichen.

In diesem Zusammenhang ist vor allem zu beobachten, dass in letzten Jahren entfesselte, gierige kleine Manager das Vermögen von vielen Kunden durch zügellose Spekulationen vernichtet haben. Diese zügellosen und kriminellen Manager waren jedoch in den Augen vieler Vorstände von Banken gleichermaßen in Deutschland oder im Ausland maßgeblich für die Rendite der Banken. Dieser Teil der „Banker“ (im negativen Sinn von Bankiers) sind mehr oder weniger die „Investmentbanker“.

Zu beobachten ist weiterhin die Zügellosigkeit und Gier von Vorständen, die ihre Bezüge durch Prämien in eine exorbitante Höhe getrieben haben. Sie konnten dies nur erreichen, indem sie eine Rendite von 25 % für eine Bank als oberstes Ziel ausriefen. Jeder Fachmann wusste von Anfang an, dass 25 % Rendite in einem Bankgeschäft kaum möglich sind. Daher wurden sogenannte Anlagenpapiere kreiert, die angebliche eine exorbitante Rendite oder Verzinsung hatten und der nicht aufgeklärten Bevölkerung – sowohl den Reichen als auch dem Mittelschicht - angepriesen und letztendlich aufgedrängt wurden.

Es ist jedoch zu kurz gegriffen, alles auf diese Verkäufer des Glücks zu schieben, denn letztendlich ist die Gier der Kunden ein Mitverursacher dafür, dass diese Geschäfte überhaupt möglich sind. Um ein Geschäft zu tätigen, gehören immerhin zwei Parteien dazu. Jedoch haben sich die Kunden aus ihrer Verantwortung gezogen und den Verkäufern die alleinige Schuld gegeben. Dies sollte immer berücksichtigt werden.

Die neoliberale Wirtschaftsordnung der siebziger, achtziger, neunziger Jahre bis 2012 hat die Illusion geprägt, dass man ohne Risiko und ohne Arbeit durch Spekulation sehr reich werden könnte. Dies war und ist falsch. Und weil ein großer Teil der Bevölkerung diesem Glauben unterlag, sehr schnell reich zu werden ohne Risiko, hatten diese kriminellen Bankiers leichtes Spiel. Insoweit ist das nicht die 100-prozentige Schuld der Banken. Sie gelten heute als Buhmann. Es ist daher von Nöten, dass die Bankkunden erst einmal ihr eigenes Handeln analysieren, um sich darüber klar zu werden, ob sie doch nicht eine Mitschuld tragen.

Den Geldverkehr unter Einbeziehung von gesetzlichen Kontrollen können alternative bzw. Schattenbanken und sonstige Zahlungsverkehrs Organisationen auf Dauer nicht allein leisten.

Angesicht der aktuellen Labilität des gesamten Währungssystems ist es daher erforderlich, dass die traditionellen Banken unter Aufsicht von Kontrollinstrumenten des Staates weiterbestehen, jedoch nicht ohne dass ein Wettbewerb aufrechterhalten wird.

Organisierte Zusammenschlüsse, wie es zurzeit zwischen Commerzbank und Deutscher Bank möglich wäre, sind abzulehnen, denn diese Zusammenschlüsse gehen zulasten der normalen Bankkunden. Sei es dass Zweigstellen geschlossen werden, sei es dass Electronic Banking forciert wird, sei es dass sehr große Banken entstehen, die letztendlich viel mächtiger sind als es für den normalen Bankkunden gut ist.

3. Das Bankensystem

Bankensystem oder Bankwesen ist die Gesamtheit der in einem Staat für die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld oder Kapital und für den Zahlungsverkehr zuständigen privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen einschließlich ihrer organisatorischen Verflechtungen und der für diesen Wirtschaftssektor erlassenen gesetzlichen Regelungen.

Allgemeines

Dieser sektorale Begriff umfasst die Aggregation von Unternehmen des Tertiärsektors wie Kreditinstituten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Fin anzdienstleistungsinstituten und allen übrigen privatrechtlich oder öffentlichrechtlich organisierten Unternehmensarten, für die der Betriebszweck ganz oder überwiegend Finanzaufgaben beinhaltet. Dieser monetäre Sektor stellt die Geldversorgung einer nationalen Volkswirtschaft sicher. Dabei wird deutlich, dass das Bankwesen in jedem Staat eine zentrale Rolle in der Volkswirtschaft einnimmt und deshalb durch eine effektive Bankenaufsicht funktionsfähig gehalten werden muss. Der funktionale Begriff sieht das Bankwesen als Finanzintermediär, der Geld oder Kapital zwischen Gläubigern und Schuldnern vermittelt und im Rahmen von Fristen-, Losgrößen- und Risikotransformation deren unterschiedliche monetäre Laufzeit-, Betrags- und Risikovorstellungen in Einklang bringt.

Der Begriff Bankensystem wird eher organisatorisch-institutionell verstanden. Es stellt die Ordnung der Banken eines Landes untereinander und die Beziehung zu ihrer Umwelt dar. Ein Bankensystem ist ein dynamisches Gebilde, das Veränderungen im Zeitablauf unterliegt. Wesentliche, sich im Zeitablauf wandelnde Einflussfaktoren auf das Bankensystem eines Landes sind die herrschende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung und das sich verändernde Zahlungsverhalten (Business-to-Business, Business-to-Consumer, öffentliche Hand). In einem Staat umfasst es die Gliederung in Zentralbanken, Geschäftsbanken und deren Kunden, die Nichtbanken. Dabei unterscheidet man zwischen drei Systemen:

• Trennbankensystem: „Commercial banks“ betreiben das Einlagen- und Kreditgeschäft, „Investment banks“ das Wertpapiergeschäft. Beide Teilsysteme konkurrieren nicht miteinander, sondern ergänzen sich komplementär.

• Universalbankensystem: alle Bankgeschäfte werden allen Kundengruppen angeboten. Hier ist die Konkurrenz sehr groß, so dass ein erheblicher Preis- und Qualitätswettbewerb stattfindet.

• Allfinanzgruppen: durch vertikale und laterale Integration übernahmen Universalbanken auch Bausparkassen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und das Kreditkartengeschäft.

Erst die Allfinanzgruppen haben das Bankensystem zu einem offenen System gemacht, das Beziehungen auch zu anderen Systemen zulässt. Zwischen den einzelnen Systemelementen können hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des Bankensystems mehr oder weniger intensive Beziehungen (Interbankenhandel) bis hin zu Abhängigkeiten (internationale Bankkonzerne) bestehen. Diese Interdependenzen sind geeignet, meist in Krisenzeiten einen Contagion-Effekt auszulösen, der ein gesamtes nationales und/oder internationales Bankensystem in Mitleidenschaft ziehen kann. „Contagion ist die länderübergreifende Übertragung exogener Schocks, vergleichbar mit einem Spillover-Effekt. Contagion entsteht sowohl in Krisen als auch in Nicht-Krisenzeiten, wobei Contagion nicht zwingend mit einer Krise verbunden sein muss“.1 Dieser Ansteckungseffekt spielt im Rahmen der Systemrelevanz eine Rolle, wenn die Insolvenz von Banken, Versicherungen oder sonstigen Finanzinstituten die Stabilität des gesamten Finanz- und Bankensystems bedrohen kann.

Banken können nach Tätigkeit in Geschäftsbanken (engl.: Commercial Banks) und Investmentbanken unterschieden werden.

Universalbankensystem

In einem Universalbankensystem existieren Universalbanken und Spezialbanken nebeneinander.

Das deutsche Universalbanksystem ist strukturell gekennzeichnet vom Drei-Säulen-Modell, der strikten Trennung in Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Sparkassen. Dieses System ist nicht durchlässig. So verhinderte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband 2007 den Verkauf der Berliner Sparkasse an die Commerzbank. Die Einlagensicherungsfonds sind nur für eine bestimmte Institutsgruppe zuständig, auch auf Verbandsebene ist das Drei-Säulen-Modell verwirklicht.

Das Universalbankensystem europäischer Prägung kann durch Spezialisierung teilweise aufgelöst werden. Dienstleister, die nur zum Teil noch formal Kreditinstitute sind, dringen über Kostendegressionseffekte in Teile des Bankbetriebs (Zahlungsverkehr, Wertpapierverwahrung, Inkasso für fällige Bankforderungen) ein.

Trennbankensystem

Sind die Bereiche der Geschäftsbanken und der Investmentbanken organisatorisch getrennt, so spricht man von einem Trennbankensystem.

Infolgedessen spezialisieren sich im Trennbankensystem Spezialbanken auf bestimmte Finanzprodukte und Fachbereiche.2 In den USA galt von 1933 bis November 1999 das Trennbankensystem.3 Dem deutschen Bankensystem näherte sich das amerikanische Bankensystem an durch eine weitest gehende Aufhebung der Trennbankenvorschrift durch den Gramm-Leach-Bliley Act (1999) sowie der Tatsache, dass alle großen Investmentbanken im Rahmen der Finanzkrise von 2007 entweder von Universalbanken übernommen wurden oder aber ihren Status zu einer Universalbank änderten.

Argumente pro Trennbankensystem

• Sicherheit der Depositen: Beim Investmentbanking werden größere Risiken eingegangen. In einem Trennbankensystem kann die Refinanzierung nicht über Einlagen erfolgen, so dass die Depositen der Einleger im Trennbankensystem besser geschützt sind.

• Der Vorteil der Commercial Banks beim Zugang zu billigen Krediten ist ein Nachteil für konkurrierende Investmentbanken.

• Interessenkonflikte zwischen Kreditvergabe und Emissionsunterstützung

• Insiderinformationen

• Verhinderung, dass schlechte Kredite durch schlechte Anleihen ersetzt werden.

Argumente contra Trennbankensystem

• mehr Wettbewerb im Emissionsgeschäft

• Risikoausgleich

• Subventionsmöglichkeit

• doppelte Kreditwürdigkeitsprüfung

Regulatorische Vorschriften

• Trennbankensystem: Glass-Steagall Act (1933), Aufhebung durch Gramm-Leach-Bliley Act (1999)

• Begrenzungen bei Filialnetz: McFadden Act (1927): Verbot des Interstate Branching, gelockert durch den Riegle-Neal Act (1994)

• Begrenzung von Aktivitäten: Bank Holding Company Act (1956, heute gültig 1999): Begriff der Financial Holding Company (FHC)

Bankentypen

• Commercial Banks

• Investment Banks, Security Brokers, Dealers

• Sonstige Non-Banks oder Near-Banks wie Pensionsfonds oder Mutual Funds (Investmentfonds)

• Thrift Institutions: Mutual Savings Bank, Credit Unions, Savings & Loan Associations

Institutionen

• Federal Reserve System (amerikanische Notenbank) mit zwölf Filialen. Das Federal Reserve Board ist zuständig für die Aufsicht von Financial Holding Companies. Man bezeichnet die Aufsicht auch als Umbrella Supervision.

• Fachaufsicht: Commercial Banks werden vom FDIC und vom OCC überwacht, Investment Banks unterliegen der Aufsicht durch die SEC und CFTC, bundesstaatliche Behörden überwachen die Versicherungen.

Geschichte

Einigermaßen sichere Belege eines beginnenden Bankwesens gibt es aus dem 6. Jahrhundert v. Chr. über das babylonische Bankwesen, wo um 575 v. Chr. in Babylon das Bankhaus der Igibi-Zahlungsaufträge ausgeführt hat.4 Die griechischen Trapeziten (heute heißt in Griechenland eine Bank noch τραπεζα / trapeza) erschienen erstmals im 4. Jahrhundert v. Chr. und befassten sich, außer dem Zahlungsverkehr, mit der Annahme von Depositengeldern.4 Das römische Pendant waren die Argentarii, denen auch Darlehensgeschäfte erlaubt waren.

Im Mittelalter begann die Geschichte des Bankwesens in China. Die „Bancherii“ betrieben im 12. Jahrhundert in Genua auch den Überseehandel (cambia maritima) und das Wechselgeschäft. Die um 1250 gegründete Florentiner Compagnia dei Bardi entwickelte sich bald zu einem multinationalen Unternehmen mit europäischem Filialnetz.

Erste hierarchische Gliederungen bildeten sich heraus, als 1656 in Schweden die Palmstruch-Bankgegründet wurde, die als erste Notenbank der Welt gilt. Notenbanken privilegierten sich zunehmend von den übrigen Geschäftsbanken, weil sie das Notenprivileg für den Staat wahrnahmen. Unter Bankwesen verstand Johan Adam G. H. Voellinger 1738 eine „Einrichtung, wodurch das Mangelhafte und Unzulängliche des Metallgeldes ersetzt und aller Art des daraus entstehenden Missbrauchs oder Schadens gesteuert werden soll“.5 Die erste deutsche Notenbank entstand 1785 mit der Königlichen Bank in Berlin, die als Girobank begonnen hatte und 1846 in Preußische Bank umfirmierte.

In England und Wales ermöglichte 1826 die Aufhebung eines Verbotsgesetzes die Gründung von Banken in der Rechtsform der Kapitalgesellschaften, so dass bereits 1850 insgesamt 99 Bankgesellschaften 576 Niederlassungen betrieben und 327 Privatbanken es auf 518 Filialen brachten.6 Als Folge eines Konzentrationsprozesses schrumpfte dort die Zahl der Privatbanken im Jahre 1913 auf 29 mit lediglich 147 Filialen. Die Möglichkeit der Mobilisierung von Kapital und der langfristigen Kreditierung war die wichtigste Voraussetzung für die zunehmende Industrialisierung. Nach der vorletzten Weltwirtschaftskrise wurde in den USA ab Februar 1932 (bis 1999) gesetzlich durch den Glass-Steagall Act das Trennbankensystem (Spezialbankensystem) vorgeschrieben, das eine Segmentierung des Bankenmarktes in „Commercial Banking“, „Investment Banking“ und den Sektor der Einlageninstitute erzwang.

Bankenkrisen waren stets Teil einer nationalen oder internationalen Wirtschaftskrise; sie haben sie ausgelöst oder waren eine Folge anderer Krisenursachen. Eine der ersten Bankenkrisen war ersichtlich die – durch Spekulationsblasen in London und Paris ausgelöste – Berner Bankenkrise von 1720. Es folgten ausschließlich Bankenkrisen, die Teil einer nationalen oder gar internationalen Wirtschaftskrise waren wie die Wirtschaftskrise vom Mai 1837, Wirtschaftskrise vom August 1857, die Weltwirtschaftskrise vom Oktober 1929, die Deutsche Bankenkrise vom Juni 1931, die Savings-and-Loan-Krise in den USA ab März 1985, die Schwedische Bankenkrise von 1990 oder die weltweite Finanzkrise ab August 2007. Auch neuere Staatskrisen waren von Bankenkrisen begleitet wie die Asienkrise ab März 1997. In der Folge kam es ab Mai 1998 zur Russlandkrise, die Argentinien-Krise begann ab Januar 1999. In der Eurozone verursachten nicht nur sehr hohe Staatsschulden ab April 2010 die PIIGS-Krise, in der sich die Griechenlandkrise als die bisher desaströseste entpuppte. Der PIIGS-Krise folgte die Eurokrise, die zahlreiche Bankenrettungen erforderlich machte.

Bankwesen in der Wissenschaft

Das Bankwesen und Bankensystem ist Erkenntnisobjekt der Bankbetriebslehre und des Bankrechts. Diese beiden wissenschaftlichen Disziplinen verfolgen drei wissenschaftliche Ziele:

• Deskriptionsziel: Dieses verfolgt eine systematische Erfassung und Darstellung des als Erkenntnisobjekt wesentlichen Ausschnitts der bankwirtschaftlichen/ bankrechtlichen Realität des Bankwesens mit Hilfe der empirisch-deduktiven Forschungsmethode. Besondere Bedeutung erhält die Beschreibung in der Bankenstrukturlehre und der Bankgeschäftslehre.

• Erklärungsziel: Es verfolgt die wissenschaftliche Erklärung und Begründung erfahr- und erfassbarer bankwirtschaftlicher/bankrechtlicher Phänomene in intersubjektiv nachvollziehbarer Weise. Erklärungsmodelle sollen Systeme empirisch basierter Hypothesen bilden, die der Aufdeckung funktionaler und kausaler Beziehungen im Bankensystem dienen sollen.

• Gestaltungsziel: Das bei der Verfolgung der vorher genannten Ziele gewonnene Wissen wird hier zum Instrument bei der Gestaltung der bankbetrieblichen/ bankrechtlichen Realität gemacht. Dadurch sollen wissenschaftliche Erkenntnisse in praktisch anwendbare Handlungs- und Verhaltensmaximen für die Bankpraxis, Bankenregulierung und Gesetzgebung transformiert werden.

Seite „Bankensystem“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. November 2018, 20:39 UTC.

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Universalbank

Universalbanken (englisch universal banks; auch Vollbanken genannt) sind Kreditinstitute, die alle Bankgeschäfte betreiben und diese allen Kundengruppen anbieten. Gegensatz sind die Spezialbanken.

Allgemeines

Universalbanken sind der dominierende Bankbetriebstyp in der deutschen Kreditwirtschaft.1 Eine Charakterisierung von Universalbanken kann hinsichtlich der Sortimentsstruktur und hinsichtlich des Kundenkreises vorgenommen werden.2 Für Hans Büschgen zeichnen sich Universalbanken dadurch aus, dass sie das Einlagen- und Kreditgeschäft mit dem Wertpapiergeschäft, das sowohl Emissions-, Kommissions-, Depotgeschäft, Investmentgeschäft sowie den Eigenhandel beinhaltet, verbinden. Somit können durch das Leistungsangebot einer Universalbank die Anforderungen, die von verschiedenen Kundengruppen gestellt werden, grundsätzlich erfüllt werden.4

Rechtsfragen und Aufgaben

Das Kreditwesengesetz (KWG) kennt den Begriff der Universalbanken nicht. Wenn ein Kreditinstitut von den in § 1 Abs. 1 KWG aufgezählten Bankgeschäften einen wesentlichen Teil tätigt, erfüllt es die Voraussetzungen einer Universalbank. Ob CRR-Kreditinstitute zu den Universalbanken oder Spezialbanken gehören, hängt vom Sortimentsumfang und den Kundengruppen ab. Da einerseits der Kreditbegriff bankrechtlich umfassend ist und hierunter das gesamte Kreditgeschäft im weitesten Sinn erfasst wird und andererseits auch das Einlagengeschäft die verschiedensten Formen der Geldanlage beinhaltet, kann davon ausgegangen werden, dass CRR-Kreditinstitute zu den Universalbanken zu rechnen sind. Bankrechtlich betreiben CRR-Kreditinstitute die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KWG aufgezählten Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 3d Satz 4 KWG). Die hieraus resultierende Sortimentspalette rechtfertigt eine Zuordnung der CRR-Kreditinstitute zu den Universalbanken.

In der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank gibt es den Begriff der Universalbanken ebenfalls nicht, vielmehr verbergen sie sich innerhalb der Gruppen der Kreditbanken (Großbanken, Regionalbankenund sonstige Kreditbanken), der Sparkassen und Landesbanken und der Genossenschaftsbanken.

Die Geschäfte der Universalbanken lassen sich aufteilen in:

• das Aktivgeschäft oder Kreditgeschäft:

• Geldleihe: Kontokorrentkredite, Dispositionskredite, Kleinkredite, Investition skredite, Konsumkredite, Baufinanzierungen, Realkredite, Stand-by-Kredite, Revolvierender Kredit;

• Kreditleihe: Avalkredite;

• das Passivgeschäft zur Refinanzierung: Einlagengeschäfte (z. B. Sparkonten, Sic hteinlagen, Termineinlagen), Bankschuldverschreibungen wie Sparbriefe;

• Dienstleistungen: Zahlungsverkehr, Bargeldgeschäft (Barauszahlung, Bareinzah lung), Überweisungen, Lastschriftverkehr, Inkassogeschäfte, Devisen- und Sortengeschäfte, Edelmetallhandel oder Akkreditivgeschäft und Dokumentengeschäft im Außenhandel;

• Investmentgeschäft als Wertpapiergeschäft: Verwahrung und Verwaltung, Emissionen, An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung;

• sonstige Dienstleistungen: Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte (Lebensversicherungen etc.), Immobiliengeschäft, Beratungsleistungen, Ausgabe von Kreditkarten und Reiseschecks.

Universalbanken sind nach der Auffassung von Adolf Weber5 und der späteren bankhistorischen Literatur auf die französische Bank Crédit Mobilier zurückzuführen. Der Société Générale du Crédit Mobilier war eine am 18. November 1852 von den Gebrüdern Émile und Isaac Péreire gegründete Aktienbank, die in Frankreich die Industriefinanzierung durch Investitionskredite und den Eisenbahnbau finanzierte, aber auch das Depositen- und Wechselgeschäft betrieb. Sie zog 1854 zum Place Vendôme, wo sie in das Gebäude des heutigen Hôtel Ritz einzog. In der Folge entstanden weitere Banken dieser Art, die man als „Banques d’affaires“ oder „Societes financières“ bezeichnete.

Joseph Schumpeter benannte nach ihm den „Crédit Mobilier-Typus“, mit dem er Universalbanken meinte.6 Deshalb nannte man die ersten deutschen Universalbanken lange Zeit noch „Crédit Mobilier-Banken“.7 Anders als die großen französischen Privatbankhäuser der „Haute banque“, die in erster Linie den Handel mit Staatsanleihen betrieben, rückte der Crédit Mobilier das universelle Bankgeschäft ins Zentrum seiner Banktätigkeit. Allerdings brach die Bank bereits im Oktober 1867 zusammen, sie wurde jedoch erst 1902 liquidiert.

Zu jener Zeit gab es in Deutschland bereits die Darmstädter Bank für Handel und Industrie, die wohl als erste deutsche Bank durch die Kombination verschiedener Bankgeschäfte den Schritt zur Universalbank vollzogen hatte.8 Sie entstand nach dem Vorbild des „Crédit Mobilier“ und erhielt am 2. April 1853 die Banklizenz. Auch die Rothschilds imitierten diesen Banktyp, indem sie sowohl kurzfristige als auch langfristige Finanztransaktionen durchführten und in Wien im Oktober 1855 die Österreichische Credit-Anstalt gründeten. Als typische deutsche Beispiele der „Crédit Mobilier-Banken“ folgten im Juli 1856 die Berliner Handels-Gesellschaft, die Commerzbank (Februar 1870) und Deutsche Bank (März 1870). Eugen Schmalenbach unterschied noch 1912 als Banktypen „Credit Mobilier-Banken“, Depositen- und Kreditbanken, Privatbanken, Übersee- und Auslandsbanken und Genossenschaftsbanken.9 Auch im Kölner Bankwesen betrieben Privatbankiers bereits in den 1830er Jahren erfolgreich Universalbankgeschäfte.10

In den meisten Ländern war spätestens zu Beginn der 1880er Jahre das „Crédit Mobilier“-Experiment mehr oder weniger gescheitert, weil es nicht gelang, eine funktionierende und stabile Kombination von Geldmarkt- und Kapitalmarktgeschäften zu etablieren. Nur in der preußischen Rheinprovinz und in Berlin, in der Schweiz und teilweise in Österreich-Ungarn konnte sich das „Crédit Mobilier“-Experiment behaupten. Eine Renaissance erlebte das Universalbankwesen international ab 1992.

Bankbetriebliche Aspekte

Die Bankbetriebslehre untersucht insbesondere die Unterschiede zwischen Universalbanken und Spezialbanken. Universalbanken weisen im Regelfall eine wesentlich größere Betriebsgröße – gemessen an Bilanzsumme oder Geschäftsvolumen – auf als Spezialbanken. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden ist das Unternehmerrisiko. Bei gleicher Betriebsgröße weist eine Universalbank in der Regel ein geringeres Risiko auf als Spezialbanken, weil erstere durch ihr breiteres Produkt- und Kundenspektrum volkswirtschaftliche Risiken besser verarbeiten können.12 Die umfassendere Sortimentspolitik und/oder die Ausrichtung auf viele Kundengruppen ermöglichen nämlich eine bessere Diversifikation und Streuung der Risiken, so dass sowohl Granularität als auch Klumpenrisiken günstiger ausfallen; das gilt insbesondere für das vorhandene Kreditportfolio. Spezialbanken erwiesen sich hingegen als „Krisenherde“,13 da eine „erhebliche Koinzidenz zwischen Finanzkrisen und dem Trennbankensystem“ bestehe.14Auch die in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Capital Requirements Regulation geht von hoher Diversifizierung aus. Nach Nr. 100 CRR-Erwägungen sollten Kreditinstitute „einen diversifizierten Puffer liquider Aktiva halten, um bei kurzfristig angespannter Liquiditätslage den Liquiditätsbedarf decken zu können“.

Die fehlende Beschränkung auf eines oder wenige Bankgeschäfte und der Effekt des Mengengeschäfts führen bei Universalbanken schließlich zu Kostenvorteilen durch Economies of scale. Grund sind Fixkostendegressionen, wie sie sich durch eine günstigere Kapazitätsauslastung ergeben können.15 Zudem sind auch Economies of scope durch eine gemeinsame Nutzung von Produktionsfaktoren nachweisbar, wodurch Synergien genutzt werden können. Auf das Universalbankkonzept ist auch das moderne Allfinanz-Konzept zurückzuführen. Der Kritik, dass Universalbanken sich Interessenkollisionen aussetzen könnten (wenn etwa Kenntnisse aus dem Investmentbanking bei der Beratung von Privatkunden eingesetzt werden), kann durch umfassende Beachtung von Compliance-Regeln, Einsatz von Compliance Management Systemen bis hin zu Firewall-Regelungen begegnet werden. Außerdem müssen Banken etwaigen Interessenkonflikten nach §§ 63 und 80 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) durch organisatorische Vorkehrungen begegnen.

International

Es gibt eine unverkennbare Entwicklung hin zum Universalbankensystem, seit sich Großbritannien 1986 vom Trennbankensystem verabschiedet hatte17 und nun dort „Deposit banks“, „Merchant banks“ und „Investment banks“ nebeneinander bestehen. Seit dem Banking Act von 1987 gibt es den einheitlichen Begriff der „authorized institution“, zu deren Tätigkeit sowohl das Einlagengeschäft als auch das Kreditgeschäft gehören muss.18 Nachdem auch Portugal im Jahre 1992 Universalbanken ermöglichte, kam die OECD im selben Jahr zu der Schlussfolgerung, dass es einen weltweiten Trend zu Gunsten des Universalbanksystems gebe.19 In den USA löste sich das Trennbankensystem durch den Gramm-Leach-Bliley Act vom November 1999 sowie der Tatsache auf, dass alle großen Investmentbanken im Rahmen der Finanzkrise ab 2007 entweder von Universalbanken übernommen wurden oder ihren Status zu einer Universalbank änderten.

Die großen Schweizer (Credit Suisse und UBS) und österreichischen Banken (Raiffeisen Bank International, Bank Austria, Erste Bank und die BAWAG P.S.K.) sind ausschließlich Universalbanken.

Weitere Entwicklung

Der bisher bei universell tätigen Großbanken vorhandene umfassende Eigenhandel wird in den EU-Mitgliedstaaten einem „ringfencing“ unterworfen. In Art. 2 Nr. 4 führte das Trennbankengesetz im Januar 2014 unter anderem mit § 25f KWG für Universalbanken ein Trennbankensystem ein, wonach die Aktivitäten der Investmentbank aus der Geschäftsbank auszugliedern sind („ringfencing“). Bis Juli 2016 sind bei universell tätigen Großbanken sämtliche Bankgeschäfte im Sinne des § 3 Abs. 2 und 4 KWG in einem wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich eigenständigen Unternehmen (Finanzhandelsinstitut) zu betreiben. Es handelt sich hierbei um „verbotene Geschäfte“, zu denen der Eigenhandel in Derivaten und Wertpapieren mit Ausnahme als Market-Maker oder Kredit- und Garantiegeschäfte mit Hedgefondsgehören. Eine Materialitätsschwelle sieht vor, dass nur universell tätige Großbanken betroffen sind, deren Handelsbestand und Liquiditätsreserve 100 Mrd. Euro (absoluter Schwellenwert) oder 20 % ihrer Bilanzsumme überschreiten und mindestens 90 Mrd. Euro erreichen (relativer Schwellenwert). Zudem bestimmen § 25f Abs. 1 und § 64s Abs. 2 KWG, dass ab dem 1. Juli 2015 CRR-Kreditinstitute innerhalb eines Jahres nach Überschreitung der Schwellenwerte zwei Formen des Eigenhandels, nämlich

• das durch § 1 Abs. 1a Satz 3 KWG als Eigenhandel fingierte Eigengeschäft (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 KWG) (mit Ausnahme des Eigenhandels im Kundenauftrag) und

• den Eigenhandel mittels einer hochfrequenten algorithmischen Handelstechnik (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4d KWG) – ausgenommen Market Making – sowie

• das Kredit- und Garantiegeschäft mit Hedgefonds

in ein Finanzhandelsinstitut auszugliedern haben.20

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