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Das Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Erste gesetzliche Verankerung eugenischer und rassenhygienischer Ideen im Dritten Reich


Das Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Erste gesetzliche Verankerung eugenischer und rassenhygienischer Ideen im Dritten Reich


1. Auflage

von: Christian Richter

15,99 €

Verlag: Grin Verlag
Format: EPUB, PDF
Veröffentl.: 17.02.2007
ISBN/EAN: 9783638611633
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 28

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Beschreibungen

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 2,0, Technische Universität Dresden (Philosphische Fakultät), Veranstaltung: Täter, Opfer, Euthanasie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Übertragung der darwinschen Abstammungslehre auf den Menschen, welche die „Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampfe ums Dasein“1 beschrieb, begründete eine Lehre, welche durch Eugenik und Rassehygiene eine Forschung von der Ungleichwertigkeit der Rassen und der Minderwertigkeit behinderter Menschen wurde. Die Sozialdarwinisten sahen in der fortschreitenden Industriellen Revolution und des sich immer weiter entwickelnden medizinischen Fortschritts eine Gefahr, da diese die von Charles Darwin aufgezeigten natürlichen Gesetze außer Kraft setzen würden. Da die natürliche Selektion nach Meinung der Sozialdarwinisten nicht mehr gegeben war, müsse diese „durch eine gesellschaftliche Auslese ersetzt werden.“2 Als die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 in Deutschland an die Macht kamen und das 1000-jährige Reich ausriefen, schufen sie eine Symbiose aus alten Kräften, Angst und Verblendung. Dies ermöglichte die „Ermordung tausender psychisch kranker und geistig behinderter Menschen“ und „stellte die radikalste Verwirklichung eugenischer Vorstellungen dar, die seit Mitte des 19. Jahrhunderts von zahlreichen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern formuliert“3 worden waren.4
Diese Hausarbeit möchte sich mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“5 (GzVeN) auseinandersetzen, welches am 14. Juli 1933 durch die nationalsozialistische Regierung verabschiedet wurde. Durch dieses Gesetz konnten tausende Menschen zwangssterilisiert werden, und das Gesetz mit seiner Ausführung war eine Vorrausetzung für den späteren Massenmord an vielen Behinderten (Euthanasie). Die Analyse dieses Gesetzes und dessen Durchführung sollen als zentrale Aufgabe dieser Arbeit aufzeigen, welche Notwendigkeit die Nationalsozialisten in der Verabschiedung eines solchen Gesetzes im Hinblick auf Reinigung des Volkskörpers sahen.

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